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Bundestag will mehr Macht in Steuerdingen.

© Fabrizio Benzsch/Reuters

Exklusiv

Bund-Länder-Finanzen: Bundestag fordert bundeseigene Steuerfahnder

Die Fraktionen im Bundestag wollen die Gespräche mit den Ländern über einen neuen Finanzausgleich nutzen, um dem Bund mehr Macht in Steuerdingen zu geben.

In den Verhandlungen über einen neuen Finanzausgleich fordern alle Bundestagsfraktionen mehr Macht des Bundes bei Steuerverwaltung und Steuerfahndung. Dafür sind bisher weitgehend die Länder zuständig – deren Modell für einen neuen Ausgleich jedoch auf zusätzliche Leistungen des Bundes setzt. Die Ministerpräsidenten haben 9,7 Milliarden Euro im Jahr veranschlagt - eine Summe, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bisher ablehnt. Ohne Zugeständnisse der Länder im Steuerbereich sind weder Schäuble noch die Koalitionsfraktionen im Parlament bereit, über die höhere Bundesbeteiligung zu reden. In den Oppositionsfraktionen gehen die Überlegungen sogar über ein Entgegenkommen bei der Steuerverwaltung hinaus.

Der SPD-Fraktionsvorstand hat für die Gespräche mit den Ländern nach Informationen des Tagesspiegels neun Forderungen aufgestellt. Zu ihnen gehört die nach einer „Bundessteuerfahndung“. Diese solle eigenständige „Schwerpunktbetriebsprüfungen“ machen können. Zudem soll der Bund in die Lage kommen, mit den Ländern ein einheitliches EDV-System in der Steuerverwaltung zu etablieren, um „einen einheitlicheren und gerechteren Vollzug der Steuergesetze“ zu erreichen.

Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus sagte dem Tagesspiegel: „Zur Durchsetzung des Steuerrechts ist eine effiziente Verwaltung erforderlich.“ Daher sei es richtig, „über eine weitere Bündelung der Kompetenzen beim Bund“ nachzudenken oder ihn zumindest stärker in die Steuerverwaltung einzubinden. Das gelte sowohl für IT-Belange als auch für Prüfkapazitäten.

Grüne und Linke: Erbschaftsteuer zum Bund

Für die Grünen sagte deren Finanzfachfrau Lisa Paus: „Wenn der Bund schon deutlich mehr finanzielle Lasten zu tragen hat, wäre es angemessen, wenn er im Steuerbereich zum Ausgleich neue Kompetenzen bekäme.“ Die Grünen befürworteten ein „Bundesamt mit Zuständigkeit für Einkommensmillionäre und große Unternehmen“ – als „hervorragendes Mittel“ gegen Steuerflucht und Ungleichheit im Steuervollzug zwischen den Ländern. Der kranke nicht zuletzt bei Erbschaftsteuer. Die fließt bisher allein an die Länder. Wäre sie eine Bundessteuer, „dann würde sich das sehr positiv auf den Bund-Länder-Finanzausgleich auswirken“, sagte Paus dem Tagesspiegel.

Auch die Linken-Haushaltspolitikerin Gesine Lötzsch plädiert für mehr Bundesmacht in der Steuerverwaltung. Sie hält es zudem ebenfalls für eine gute Idee, wenn die Länder zum Ausgleich für die höhere Bundesbeteiligung am Finanzausgleich die Erbschaftsteuer dem Bund überließen: „Damit wäre auch der negative Steuerwettbewerb unter den Ländern beendet. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer würden schnell steigen.“ Die Länder sind bei der Erbschaftsteuer insofern in der Defensive, als sie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2014, in dem eine Reform der Besteuerung von Unternehmenserben gefordert wurde, die Vorlage eines Reformvorschlages ablehnten und statt dessen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Entwurf auf den Weg brachte - der dann zum Teil von den Ländern zerpflückt wurde. Die Steuer bringt etwa fünf Milliarden Euro im Jahr. Derzeit sind Brinkhaus und sein SPD-Kollege Carsten Schneider dabei, eine gemeinsame Linie in der Koalition abzustimmen.

Beim Thema Steuerverwaltung und Steuerfahndung teilen die Bundestagsfraktionen die Position Schäubles. Dessen Ressort ist grundsätzlich der Überzeugung, dass eine Bundessteuerverwaltung Vorteile brächte. Allerdings gibt es hier Widerstand in den Ländern. Während finanzschwächere Länder durchaus bereit wären, Kompetenzen an den Bund abzutreten, sind insbesondere die starken Länder dagegen. Sie wollen das Pfund der eigenen Steuerverwaltung nicht aus der Hand geben. So hat der Bund in der Vergangenheit nur punktuelle Zugeständnisse erreichen können – zuletzt etwa die (allerdings passive) Beteiligung von Beamten des Bundesamtes für Steuern bei Konzernprüfungen. Fortschritte aus Sicht des Bundes gab es auch beim Einsatz verbesserter Informationstechnik und der Kooperation bei der Bekämpfung von Steuerbetrug.  

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