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Politik: Bund prüft Bindung von Auftragsvergabe an Unterstützung weiblicher Mitarbeiter

Auf Kritik aus der Wirtschaft ist die Absicht der Bundesregierung gestoßen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig auch die Frauenförderung zu berücksichtigen. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums hatte Meldungen bestätigt, dass im Ministerium die Möglichkeit einer Bindung von öffentlichen Aufträgen an die Frauenförderung durch die sich bewerbenden Unternehmen geprüft werde.

Auf Kritik aus der Wirtschaft ist die Absicht der Bundesregierung gestoßen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig auch die Frauenförderung zu berücksichtigen. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums hatte Meldungen bestätigt, dass im Ministerium die Möglichkeit einer Bindung von öffentlichen Aufträgen an die Frauenförderung durch die sich bewerbenden Unternehmen geprüft werde.

Geprüft werde außerdem, ob künftig die Tariftreue als Vergabe-Kriterium festgeschreiben werden kann. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Senioren sagte dem Tagesspiegel zudem, dass im Ministerium derzeit ein Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den Öffentlichen Dienst vorbereitet werde, der im Frühjahr mit den Ressosts abgestimmt werden soll. Das sehe der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen vor.

Die Prüfung neuer Vergabekriterien ist ebenso wie das künftige Gleichstellungsgesetz Teil des Programms "Frau und Beruf", das die Bundesregierung im Juni 1999 beschlossen hat. Es soll unter der Federführung von Bundesfrauenministerin Christine Bergmann sowie Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (beide SPD) verwirklicht werden.

"Das Vergaberecht ist daraufhin zu überprüfen, ob bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch soziale Kriterien berücksichtigt werden können", heißt es in einer Erklärung der beiden Ministerinnen nach dem Kabinettsbeschluss. Die Bau-Industrie und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben die Überlegungen deutlich zurückgewiesen. Es müsse dabei bleiben, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge allein nach Fachkunde, Leistiungsfähigkeit und Zuverlässigekeit zu erfolgen habe.

Frauenförderung sei wie die Kulturförderung oder die Beachtung von Menschenrechten und ähnlichen Themen ein beachtenswertes politisches Anliegen. Ihre Beachtung bei der Auftragsvergabe sei jedoch verfehlt und kontraproduktiv.

Auch die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion und frühere Familienministerin Hannelore Rönsch (CDU) äußerte sich ablehnend. Das öffentliche Vergaberecht sei durch den Leistungs- und Eignungsgrundsatz bestimmt. Rönsch sprach sich dafür aus, statt dessen durch die besondere Förderung von Betrieben Anreize für die Frauenförderung zu schaffen.

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