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Politik: Bundesanwalt lehnt Ermittlungen ab

KARLSRUHE/HANNOVER .Der NATO-Einsatz gegen Jugoslawien dient nach Auffassung von Generalbundesanwalt Kay Nehm dem Völkerfrieden.

KARLSRUHE/HANNOVER .Der NATO-Einsatz gegen Jugoslawien dient nach Auffassung von Generalbundesanwalt Kay Nehm dem Völkerfrieden.Deshalb lehnte Nehm es ab, nach zahlreichen Strafanzeigen gegen Bonner Regierungsmitglieder wegen der Vorbereitung eines Angriffskriegs zu ermitteln.Bei dem NATO-Einsatz handle es sich um eine "dem Völkerfrieden dienende, nicht eine ihn beeinträchtigende Krisenintervention", teilte eine Sprecherin Nehms mit.Bei der Bundesanwaltschaft war am Donnerstag unter anderem eine Anzeige von 20 Hamburger Rechtsanwälten gegen Bundeskanzler Schröder und Verteidigungsminister Scharping (beide SPD) eingegangen.Nach deutschem Recht sind völkerrechtswidrige bewaffnete Angriffe dann strafbar, wenn sie "in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören".Die Vorbereitung eines Einsatzes, der das friedliche Zusammenleben der Völker erhalten oder wiederherstellen soll, könne deshalb nicht als strafbar eingestuft werden, heißt es in der Mitteilung des Generalbundesanwalts.

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