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Bundesanwaltschaft: Verschleppungen nach Guantanamo

Generalbundesanwältin Monika Harms prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verschleppungen in das US-Gefangenenlager Guantanamo einleitet.

Karlsruhe - Hintergrund ist ein Bericht, wonach illegale Transporte im europäischen US-Hauptquartier Eucom in Stuttgart geplant und koordiniert worden sein sollen. "Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat uns die Unterlagen zur Prüfung dieses Vorgangs übersandt", hieß es aus der Bundesanwaltschaft. Nun werde geprüft, ob die Bundesanwaltschaft tatsächlich in der Sache zuständig sei.

Dies wäre nach ddp-Informationen dann der Fall, wenn es einen Anfangsverdacht einer Verschleppung nach § 234 a des Strafgesetzbuches gäbe. Wäre lediglich ein Anfangsverdacht einer Freiheitsberaubung gegeben, würde die Sache wieder in die Hände der Staatsanwaltschaft Stuttgart zurückgegeben. Die Prüfung der Bundesanwaltschaft wird voraussichtlich mehrere Tage oder sogar Wochen dauern.

Planung soll in Deutschland stattgefunden haben

Laut dem vor einer Woche ausgestrahlten Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" soll Eucom Anfang 2002 die Verschleppung von sechs algerischen Häftlingen organisiert haben. Diese seien von Bosnien in die Türkei gebracht und von dort aus zusammen mit 28 Gefangenen aus Afghanistan nach Guantanamo geflogen worden. Bislang seien sie ohne förmliche Anklage in dem Lager auf Kuba inhaftiert. Das Magazin berief sich dabei auf einen Lagebericht des Eucom, wo auch deutsche Verbindungsoffiziere arbeiten.

Für ein Einschalten deutscher Ermittler hatte sich der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, ausgesprochen. Ihm hatte sich der FDP-Obmann im Geheimdienste-Untersuchungsausschuss, Max Stadler, angeschlossen. Es müsse deshalb ermittelt werden, weil die Planung der Tat in Deutschland stattgefunden habe, sagte Stadler. (tso/ddp)

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