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Bundesarbeitsgericht: Emmely muss wieder eingestellt werden

Die umstrittene Kündigung der Kaiser's-Kassiererin "Emmely" wegen 1,30 Euro ist vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt aufgehoben worden. Eine Abmahnung hätte es auch getan, meint der Richter.

Sie erscheint in Weiß und spricht kein Wort in den zwei Stunden vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ein kleiner Applaus empfängt Barbara E., die gekündigte Kassiererin aus einer Berliner Supermarktfiliale. Und dann, gut vier Stunden später, das erlösende Urteil. „Ja“! ruft die Frau, die alle Emmely nennen, und reckt die Faust. Emmely darf zurückkehren an ihren Arbeitsplatz an der Kasse.

„Wir haben es mit einem besonderen Prozess zu tun“, hatte der Vorsitzende Richter Burghard Kreft zuvor in der Verhandlung gesagt. Das Urteil gegen Frau E., das bei Politik und Bürgern auf Empörung stieß, sei auf dem Höhepunkt der Wirtschafts- und Finanzkrise ergangen. „Hier die Diskussion um Managerboni und waghalsige Bankgeschäfte, dort eine Kündigung von 1,30 Euro.“ Aber das, stellte Kreft gleich eingangs dar, ist etwas, „worüber hier nicht zu reden ist“. Finanzkrisen seien kein Problem des Arbeitsrechts, die Banker täten, was sie sollten, vielleicht, und nun lässt der Richter doch einen politischen Ausflug zu, „ist genau dies das Problem“.

Das Problem um Barbara E., die alle „Emmely“ nennen, hatte sich einige gesellschaftliche Etagen weiter unten abgespielt. 2008 kündigte sie ihr Arbeitgeber Kaiser’s Tengelmann, weil sie zwei im Laden verlorene Pfandbons eines Kunden eingelöst hatte. Sie stritt es ab, doch Arbeitgeber und Gericht wiesen ihr die Tat nach. Und das Landesarbeitsgericht bestätigte die Kündigung im Februar 2009, nannte das zerstörte Vertrauen als Grund dafür; ein „asoziales, barbarisches Urteil“, schimpfte Wolfgang Thierse und brachte zum Ausdruck, was viele fühlten: Hier wird eine redliche Arbeitnehmerin nach über 30 Betriebsjahren wegen einer Nichtigkeit vom Hof gejagt, während die Finanzbosse die Weltwirtschaft ohne jeden Nachteil für sich an den Rand des Kollapses manövrierten.

Die Kassiererin kämpfte – und gewann. Eigentlich ist im Arbeitsrecht in der zweiten Instanz, vor dem Landesarbeitsgericht, Schluss. Eine Revision ließen die Berliner Richter damals auch nicht zu, es gebe nichts Grundsätzliches zu klären. Emmelys Glück, dass man es in Erfurt anders sah. Man fragte sich dort, ob das Verhalten von Emmely in ihren Prozessen, ihre Ausflüchte und Falschbelastung von Kollegen, im Urteil nachteilig für sie gewichtet werden dürfe.

Emmely avancierte mit ihrem Rechtsstreit zur Symbolfigur von Gewerkschaftlern und Politaktivisten. Sie ließ es zu. Sie hatte sich nichts vorzuwerfen, bis heute nicht. Es ist ihr unerklärlich, wie sie an die Pfandbons kam. Aber, verteidigt sie ihr Anwalt Benedikt Hopmann, selbst wenn sie die Bons genommen hätte: „Eine Straftat ist das nicht.“ Diebstahl und Unterschlagung schieden aus, weil die Bons „herrenlos“ gewesen seien, Fundstücke ohne Eigentümer. Auch liege kein Betrug vor. „Wer eine Kinokarte klaut und damit ins Kino geht, betrügt auch nicht den Kartenabreißer“, sagte Hopmann in der Verhandlung. Es bliebe bei Emmely ein kleiner Verstoß gegen die Rücksichtnahme; sie dafür zu feuern, „hat die Grenze des Irrsinns überschritten“. Das Bundesarbeitsgericht dürfe nicht an seiner Ansicht festhalten, Kündigungen wegen Bagatellen zuzulassen. „Weder Beamte noch Geschäftsführer oder Vorstände müssen in dieser Weise haften.“ Bei Arbeitnehmern werde viel zu viel auf den Begriff des Vertrauens geschaut, die Gerichte sollten darauf verzichten, fordert Hopmann. „Vertrauen ist ein wolkiger Begriff. Wo er ist, ist nichts.“

Die Kaiser’s-Anwältin Karin Schindler-Abbes ging darauf kaum ein. Sie prangerte die wechselnden Erklärungen von Emmely an, wie die Bons in ihr Portmonee gerutscht seien. „Frau E. hat gelogen“, sagte sie. „Sie hat nicht nur einmal und ein bisschen gelogen. Sie hat ihren Arbeitgeber angelogen, sie hat die Gewerkschaft angelogen, den Betriebsrat, das Gericht und die Öffentlichkeit.“ Neun verschiedene Erklärungen habe sie zur Sache abgegeben, keine habe der Wahrheit entsprochen. Doch: „Vertrauen in Ehrlichkeit ist die Grundvoraussetzung für den Beruf als Kassiererin.“ Wo wolle man den Grenzwert für Bagatellen festlegen? Bei 50 Euro? „Im Einzelhandel kostet nichts über 50 Euro.“ Wenn man Diebe erst abmahnen müsste, wäre der Vorfall nach zwei Jahren aus der Personalakte zu tilgen. „Das ist nicht lang. Dann geht es wieder los.“

Richter Kreft macht deutlich, dass Emmely in jeder Hinsicht ein besonderer Fall sei. „Ein Einzelfall.“ Man könne keine numerischen Bagatellgrenzen festlegen; Emmely habe eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ begangen. „Aber war es ausgeschlossen, das verlorene Vertrauen mit einer deutlichen Warnung wiederherzustellen?“, fragt Kreft. Eine Abmahnung hätte in diesem Fall ausgereicht.

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