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BUNDESAUFTRAGSVERWALTUNG: Ein Sonderfall zwischen Bund und Ländern

Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hält eine Beteiligung der Länder an einer Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke nicht für notwendig. Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier kommt zu einer gegenteiligen Einschätzung.

Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hält eine Beteiligung der Länder an einer Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke nicht für notwendig. Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier kommt zu einer gegenteiligen Einschätzung. Grund ist eine Besonderheit des Atomrechts. Die Atomaufsicht wird im Rahmen der sogenannten Bundesauftragsverwaltung von den Ländern erledigt. Normalerweise müssen die Länder Bundesgesetze zwar umsetzen, können aber selbst entscheiden, wie sie das tun. In der Bundesauftragsverwaltung unterliegen die Länder einem Weisungsrecht des Bundes. 1994 wies der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) den Landesumweltminister Joschka Fischer (Grüne) an, das umstrittene Atomkraftwerk Biblis weiterlaufen zu lassen. Weil die Länder in diesem Fall einer Weisungsbefugnis des Bundes unterworfen sind, hält Papier eine Zustimmung der Länder für nötig. deh

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