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Muss er nachgeben? Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

© dpa

Bundesautobahngesellschaft: Länder suchen den Konflikt mit Dobrindt

Der Bund will eine zentrale Bauverwaltung für die Bundesstraßen. Die Länder setzen jetzt ein eigenes Konzept dagegen - mit einer Belohnung für zügiges Planen und Bauen.

Die Länder lehnen die Zentralisierungspläne des Bundes in der Straßenbaupolitik ab und gehen mit einem eigenen Konzept in die Offensive. Eine Kommission der Verkehrsministerkonferenz unter Leitung des früheren Bundesverkehrsministers Kurt Bodewig wird dazu am kommenden Dienstag ein neunzigseitiges Papier vorlegen, in dem die Vorstellungen des Bundes als nicht machbar zurückgewiesen werden. Gleichzeitig wird eine Reform des bestehenden Systems vorgeschlagen, in dem Planung und Bau der Bundesstraßen vom Bund finanziert werden, während die Ausführung den Straßenbauverwaltungen der Länder obliegt (der Fachbegriff ist „Auftragsverwaltung“). Die Bundesregierung hält dieses System für ineffizient, weshalb die Minister Alexander Dobrindt (Verkehr), Sigmar Gabriel (Wirtschaft) und Wolfgang Schäuble (Finanzen) einen Systemwechsel gefordert haben, der auf eine Zentralisierung in einer Bundesfernstraßengesellschaft hinausläuft, in der allein der Bund den Hut aufhat. Bodewig hatte dazu unlängst gesagt, dass die Umsetzungskosten eines solchen Systemwechsels zu hoch seien. Zudem stiegen gerade jetzt die Straßenbaumittel des Bundes, weshalb eine Umorganisation der Verwaltung kontraproduktiv wäre.

Bayern steht gegen Dobrindt

Die Bodewig-Kommission, der unter anderen die Verkehrsminister der großen Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg angehören, schlägt nun vor, dass das bisherige System entzerrt wird und die Zuständigkeiten von Bund und Ländern weniger stark ineinandergreifen als bisher. Es gehe um eine „klare Rollenzuschreibung zwischen dem Bund als Bauherr und Besteller und den Ländern als Auftragsverantwortliche“, heißt es in dem Bericht, der dem Tagesspiegel vorliegt. Demnach ist der Bund in der Anfangsphase von Projekten allein bestimmend, während die Länder in der konkreten Planungs- und Bauphase sowie beim Betrieb und Erhalt freiere Hand haben als bisher. Allerdings sollen die Möglichkeiten des Bundes zur Kontrolle der Baumaßnahmen verbessert werden. Die Länder, die damit keineswegs schlechter abschneiden als bisher, erhoffen sich von dieser Verfahrensreform weniger Reibungsverluste - durch die bisher nötigen häufigen Abstimmungen mit dem Bundesverkehrsministerium. Die Verkehrsminister wollen dem Bund allenfalls die Gründung einer Finanzierungsgesellschaft zugestehen, um damit auch die Mittelzuweisung planbarer zu gestalten – etwa durch eine Verstetigung der bereits vereinbarten „Überjährigkeit“ der Straßenbaugelder, die damit nicht verfallen, wenn sie (etwa wegen Planungs- und Bauverzögerungen) in einem Haushaltsjahr nicht ausgegeben werden können. Eine solche Finanzierungsgesellschaft (in welchen auch die Maut-Einnahmen gesammelt würden) wäre im Interesse der Verkehrspolitiker, weil ihr Bereich damit unabhängiger würde von kurzfristigen parlamentarischen Eingriffen. Gabriel und auch Schäuble wollen eine solche Gesellschaft, um private Mittel in den Straßenbau zu lenken.

Wer schneller baut, hätte Vorteile

Als Entgegenkommen an den Bund bieten die Länder die Einführung von Bonus- und Malus-Regelungen an. Setzt ein Land eine vom Bund bestellte Leistung schneller um, könnte es dann eine „Beschleunigungsvergütung“ geben. Dauert ein Projekt länger, könnte der Bund bereits gezahlte Planungskosten zurückverlangen. Im besseren Fall kann das dazu führen, dass Baustellen früher wieder aufgelöst werden können als geplant – ein Vorteil auch für die Autofahrer.

Dobrindt hatte bereits im Dezember, als der klare Widerstand der Länder gegen eine vollständige Zentralisierung schon absehbar war, ein gewisses Entgegenkommen gezeigt. In einem Papier seines Ministeriums, das auch die Ressorts von Gabriel und Schäuble mittrugen, wurde zwar weiterhin die Einrichtung einer Bundesgesellschaft vorgeschlagen, jedoch nur noch für die Autobahnen – zudem sollte es den Ländern offenstehen, wann sie ihre Zuständigkeit auch für Bundesstraßen an diese Gesellschaft übertragen. Es gilt aber als sicher, dass sich auch die Verkehrsminister kleinerer Länder gegen dieses Angebot und für den Reformvorschlag der Bodewig-Kommission aussprechen. Die Frage ist jedoch, wie die Ministerpräsidenten damit umgehen. Denn Schäuble hat die Einrichtung einer Bundesautobahngesellschaft ultimativ mit der Zustimmung des Bundes zu dem Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz für die Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs verbunden. Ohne eine solche Gesellschaft will er die von den Ländern geforderte höhere Bundesbeteiligung (es geht um gut eine Milliarde Euro jährlich ab 2020) nicht mitmachen.

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