zum Hauptinhalt

Bundesfinanzministerium: Ungeliebte Steuerklasse V soll entschärft werden

Die mit hohen Abschlägen verbundene und deshalb wenig populäre Steuerklasse V soll abgeschwächt werden. Sie gilt als Beschäftigungshemmnis für Frauen. Angestrebt wird eine gerechtere Verteilung zwischen Eheleuten.

Berlin - Das Bundesfinanzministerium schlägt die Einführung eines zusätzlichen Anteilsverfahrens bei der Lohnsteuer vor, für das sich Ehepaare freiwillig entscheiden können. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast zwischen Eheleuten mit unterschiedlich hohem Einkommen, sagte Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks.

Die Steuerklasse V gilt laut Hendricks als Beschäftigungshemmnis für Frauen. Mit einem optionalen Anteilsverfahren, bei dem die steuerlichen Entlastungen je nach Anteil am gemeinsamen Bruttoeinkommen auf die Ehepartner verteilt werden, würden "objektive Motivationsprobleme" der in Steuerklasse V eingestuften Frauen gelöst. Denn bei den Betroffenen würden die Nettoeinkommen sowie davon abhängige Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- und Elterngeld steigen. Auch die EU kritisiert diese Benachteiligung von Frauen.

Hendricks: Frauenanteil von 94 Prozent bei Steuerklasse V

Derzeit gibt es die Steuerklasse IV, wenn Ehepartner annähernd gleich viel verdienen. Liegen die Einkommen weiter auseinander, können die Klassen III und V gewählt werden. Für den Höherverdiener in Klasse III greift die Progression - wachsende Steuerlast mit steigendem Einkommen - weniger stark als beim Ehepartner (Klasse V). In Klasse III verringert sich der Steuerabzug, während er bei der Steuerklasse V deutlich höher ausfällt. Der Partner mit weniger Einkommen - zumeist Frauen - erwirbt zugleich geringere Ansprüche auf Sozialleistungen, die sich am letzten Nettolohn orientieren. Zurzeit wählen etwa vier Millionen Ehepaare die Kombination III/V. 94 Prozent der Steuerpflichtigen mit Steuerklasse V sind laut Hendricks Frauen.

Union und SPD wollen die Ehegatten-Besteuerung neu regeln und das "Lohnsteuerklasse-V-Problem" lösen. Im Koalitionsvertrag wird eine gerechte Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen den Ehegatten und ein "Abbau von Benachteiligungen von Frauen bei der (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit" angestrebt. Allerdings war auch von einer Abschaffung der Steuerklassen die Rede. "Statt der bisherigen Steuerklassen werden wir ein Anteilssystem einführen, mit dem jeder Ehegatte künftig so viel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht", heißt es im Koalitionsvertrag. Der Wegfall der Steuerklassenwahl wurde allerdings mit Fortschritten beim neuen elektronischen Lohnsteuerverfahren verknüpft.

Das Finanzministerium schlägt nun ein zusätzliches optionales Anteilsverfahren neben den bestehenden Steuerklassen vor. Es könnte Hendricks zu Folge für das Veranlagungsjahr 2009 erstmals gelten. Bei dem Anteilsverfahren trägt das Finanzamt den Prozentsatz am Gesamtbruttoeinkommen des Ehepartners auf der Lohnsteuerkarte ein. Der Arbeitgeber rechnet dann den tatsächlichen Arbeitslohn mit dem eingetragenem Prozentsatz hoch, berechnet die Gesamtlohnsteuer und davon die anteilige Lohnsteuer für den tatsächlichen Arbeitslohn. Der Grenzsteuersatz des Ehepartners mit geringem Einkommen sinke im Vergleich zur Klasse V erheblich, der in der Klasse III steige. Eheleute könnten frei entscheiden, wie sie ihre Steuerbelastung im Jahresverlauf gestalten. Die Gesamtsteuerlast bliebe unbeeinflusst. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false