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Bundeshaushalt: Zwei schattige Tage

Der geplante Sonderfonds für Sozialversicherungszuschüsse ist vom Tisch – zumindest für 2009.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Zwei Tage lang hatten es die Verhandlungspartner von Union und FDP als gute Idee angesehen, sich selbst über einen Nachtragshaushalt 2009 und einen Sonderfonds für Sozialversicherungszuschüsse etwas mehr Luft im Bundeshaushalt der kommenden Jahre zu verschaffen. Die krisenbedingten Zuschüsse der nächsten Jahre für Kranken- und Arbeitslosenversicherung wollten sie in diesen Fonds überführen. Für Steuersenkungen wäre dann ab 2010 mehr Liquidität in den Haushalten geblieben, ohne dass die Koalition die Schuldenbremsregelung ab 2011 hätte unterlaufen müssen.

„Der Patient ist klinisch beinahe tot“, hieß es dann am Donnerstagmittag am Rande der Verhandlungen. „Verfassungsrechtlich nicht darstellbar“ sei ein Nachtragsetat 2009, in dem man Kosten darauffolgender Jahre parkt, hieß es zur Begründung. Und auch das verheerende Echo der Öffentlichkeit auf die Fondspläne wurden unter der Hand als Todesursache ins Feld geführt. Als „Trickser“ wolle man keinesfalls in die Legislatur starten.

Nun bleibt mehr oder weniger alles beim Alten. Die geplante Neuverschuldung der nächsten Jahre in den Haushalten wird nicht verringert. Das geplante 16-Milliarden-Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit wird allerdings in einen Zuschuss umgewandelt – und womöglich in einen Fonds eingestellt. Damit verringert man rein etattechnisch zwar die Neuverschuldung im Haushalt, das strukturelle Defizit des Bundes wird jedoch insgesamt um diesen Betrag erhöht. Im Haushalt wird Platz für den Betrag, um den Schwarz-Gelb die Steuern senken will.

Was die Koalition nun als Akt großer Haushaltsehrlichkeit verkaufen wird, bedeutet praktisch dennoch eine Erhöhung des Spardrucks für den Haushalt. Allerdings hat es für Schwarz-Gelb den positiven Nebeneffekt, dass der komplizierte Mechanismus der Schuldenbremse dazu führt, dass die Regierung in den Jahren 2011 bis 2013 erst einmal nicht ganz so scharf sparen muss. Weil das Grundgesetz verlangt, dass die Bundesregierung das strukturelle Defizit bis 2016 kontinuierlich auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (derzeit rund acht Milliarden Euro) senken muss, wird der Spardruck in den Jahren vor 2016 umso größer. „Das dicke Ende kommt zum Schluss“, stellte ein Unions-Haushälter am Donnerstag nicht ohne eine gewisse Schadenfreude fest. Schließlich zeigt der Blick auf den Kalender, dass der Beginn des „dicken Endes“ mit dem nächsten Bundestagswahltermin zusammenfällt. Weshalb man sicher davon ausgehen kann, dass es bei der nächsten Wahl nicht um Steuergeschenke sondern um Steuererhöhungen und politisch brisante Sparlisten gehen wird. Oder um die Abschaffung der Schuldenbremse.

Ganz ums Sparen wollen sich Union und FDP allerdings bis dahin offenbar nicht drücken. Zumindest pauschal. Konkrete Sparlisten werde der Vertrag keinesfalls enthalten, hieß es. Dafür „goldene Regeln“ für die Regierung. Im Entwurf des Koalitionsvertrages heißt es dazu, „das Ausgabenwachstum (des Bundeshaushaltes) muss unter dem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (real) liegen“. Was bedeutet, dass die Ministerien in den kommenden Jahren straff sparen müssen. Außerdem will sich das Kabinett in Zukunft vor Beginn der Haushaltsplanung auf die Eckwerte des Etats verständigen und erst dann den Ministerien deren Ausgestaltung überlassen. Heute funktioniert die Etataufstellung anders herum, was am Ende dazu führt, dass in den Ressorts doch immer mehr Geld ausgegeben wird als vorher geplant.

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