zum Hauptinhalt

BUNDESPOLIZEI: Kein FBI

Im Grundsatz sind in Deutschland die Länder für die Polizeiarbeit zuständig. So regelt es das Grundgesetz.

Im Grundsatz sind in Deutschland die Länder für die Polizeiarbeit zuständig. So regelt es das Grundgesetz. Gerade im Hinblick auf das Grundgesetz wie auch mit Bezug zur deutschen Geschichte formulierten insbesondere Bürgerrechtsexperten schon in den vergangenen Jahren die Befürchtung, es werde ein deutsches FBI nach US-Vorbild geschaffen – etwa als die Bundespolizei 2005 aus dem Bundesgrenzschutz gegründet wurde oder als das BKA nach den Debatten um die Online-Durchsuchung 2009 neue Kompetenzen in der Terrorfahndung erhielt.

Eine zusammengelegte Bundeskriminalpolizei wird jedoch weder die personellen Ressourcen des FBI noch die entsprechenden Kompetenzen erhalten. Im Gegensatz zum FBI sind BKA und Bundespolizei bisher wie auch nach einer möglichen Zusammenlegung vielmehr Zentralstellen zur Koordination und Unterstützung des Länderpolizeien. Beide haben darüber hinaus Kriminalität im nationalen Rahmen und Großeinsätze als Aufgabengebiet. Und für die Bekämpfung grenzübergreifender,

organisierter Kriminalität und des

Terrorismus sind beide auch jetzt schon zuständig. babs

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false