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Bundespräsident unterzeichnet: Gesetz zu Stasiunterlagen gebilligt

Die 45 noch in der Stasiunterlagenbehörde tätigen ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) können gegen ihren Willen in andere Bereiche des Bundes versetzt werden.

Das ermöglicht das geänderte Stasiunterlagengesetz, das Bundespräsident Christian Wulff am Donnerstag „nach sorgfältiger Prüfung der Verfassungsmäßigkeit“ unterzeichnete, wie das Bundespräsidialamt am Freitag mitteilte. Gegen das Gesetz gebe es „keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung hindern“, heißt es in der Mitteilung.

Insbesondere am Paragrafen 37a, der diese Versetzungen vorsieht, hatte es in der Vergangenheit heftige Kritik gegeben. So hatten Oppositionspolitiker und Juristen darauf verwiesen, dass diese Mitarbeiter vor 20 Jahren ganz bewusst und in Kenntnis ihrer beruflichen Vorgeschichte eingestellt worden seien und man dies nach zwei Jahrzehnten nicht als Versetzungsgrund geltend machen könne. In der Mitteilung des Bundespräsidialamts ist diesem Punkt eine gesonderte Anmerkung gewidmet: Dieser Paragraf „bietet die gesetzliche Grundlage für eine Einzelfallgerechtigkeit“, heißt es.

Mit der achten Novellierung des am 29. Dezember 1991 in Kraft getretenen Gesetzes wird die Möglichkeit der Überprüfung auf frühere Stasimitarbeit bis zum Jahr 2019 verlängert. Sie wäre sonst Ende 2001 ausgelaufen. Außerdem wird der mit der vorangegangenen Gesetzesänderung eingeschränkte Kreis der Personen, die überprüft werden können, wieder erweitert. So sollen künftig alle Mitarbeiter ab der Gehaltsstufe A 9 ohne Anlass überprüft werden können. (sc)

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