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Gen-Kennzeichnung

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Bundesrat beschließt Gentechnikgesetz: Lebensmittel Kennzeichnung

In Zukunft gibt es eine Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel. Doch es hagelt Kritik. Die Neuregelung täuscht die Verbraucher, so Unionspolitiker Volker Hoff.

Die umstrittene Novelle des Gentechnikrechts hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag im Januar verabschiedete Gesetz. Es legt erstmals Mindestabstände beim Anbau von gentechnischveränderten Pflanzen fest.

Danach müssen Landwirte, die genetisch veränderte Pflanzen ausbringen, einen Mindestabstand von 150 Metern zu konventionellen und von 300 Metern zu ökologischen Anbauflächen einhalten. In einer weiteren Regelung werden darüber hinaus Kriterien festgelegt, welche Lebensmittel mit dem Etikett "Ohne Gentechnik" versehen werden dürfen.

Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fanden in der Länderkammer keine Mehrheit. Der hessische Bundesratsminister Volker Hoff (CDU) kritisierte in der Debatte, die Neuregelung der Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" führt zu einer Täuschung der Verbraucher. Bei einer solchen Kennzeichnung müsse auf jeglichen Einsatz von Gentechnik verzichtet werden, was bei der Neuregelung aber nicht der Fall sei. Die Verbraucher erwarteten jedoch zu Recht, dass in der Verpackung tatsächlich das enthalten ist, was auf ihr steht. "Alles andere ist eine Mogelpackung", so Hoff. (ae/dpa)

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