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Politik: Bundesrat billigt höheres Wohngeld Zustimmung auch für Klimagesetze

Berlin - Das Wohngeld für Geringverdiener und Rentner wird ab 2009 deutlich erhöht – trotz Bedenken in einigen Ländern hinsichtlich der Belastung der Kommunen stimmte der Bundesrat am Freitag dem im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zu. Damit steigt das Wohngeld im Schnitt von 90 auf 140 Euro.

Berlin - Das Wohngeld für Geringverdiener und Rentner wird ab 2009 deutlich erhöht – trotz Bedenken in einigen Ländern hinsichtlich der Belastung der Kommunen stimmte der Bundesrat am Freitag dem im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zu. Damit steigt das Wohngeld im Schnitt von 90 auf 140 Euro. Die Heizkosten werden darin erstmals mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt; den Ländern war es nicht gelungen, dies aus dem Gesetz streichen zu lassen. Sie wollten, dass der Heizzuschuss gesondert nach den tatsächlichen Kosten gewährt wird. Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips lobte die Wohngelderhöhung als kluge Maßnahme, um den Bedürftigen „wirksam zu helfen“.

Auch einem Paket von vier Klimagesetzen der großen Koalition gab die Länderkammer ihr Plazet. Danach soll derAnteil erneuerbarer Energien (Wind, Wasser, Sonne, Biomasse) bei der Stromerzeugung bis 2020 auf 30 Prozent verdoppelt werden. Bei der Heizenergie soll der Anteil auf 14 Prozent wachsen. Auch die klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung soll vermehrt genutzt werden: Ihr Anteil soll bis 2020 ebenfalls verdoppelt werden und dann 25 Prozent betragen. Außerdem sollen mehr Stromzähler angebracht werden, an denen Kunden ihren Stromverbrauch jederzeit ablesen können, was das Energiesparen fördern soll.

Zugestimmt hat der Bundesrat auch der Erweiterung des Riester-Sparens für Wohnzwecke. Künftig kann die staatlich geförderte Zusatzrente auch für den Erwerb oder die Kreditfinanzierung von Immobilien genutzt werden.

Im Falle schwerer Straftaten können künftig auch Jugendliche nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in nachträgliche Sicherungsverwahrung kommen. Die Länder billigten, dass Verurteilte nach einer Mindestjugendstrafe von sieben Jahren bei weiter bestehender Gefahr für die Allgemeinheit für immer weggeschlossen werden können. afk

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