zum Hauptinhalt

Politik: Bundesrat billigt Pflegereform – aber kritisiert Finanzierung

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag die Pflegeversicherungsreform der großen Koalition gebilligt. Der unionsgeführten Mehrheit der Länderkammer geht das Gesetz allerdings nicht weit genug.

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag die Pflegeversicherungsreform der großen Koalition gebilligt. Der unionsgeführten Mehrheit der Länderkammer geht das Gesetz allerdings nicht weit genug. „Der Bundesrat bedauert, dass es nicht gelungen ist, die gesetzliche Pflegeversicherung auf eine dauerhaft gesicherte Finanzierungsbasis zu stellen“, heißt es in dem Entschließungsantrag. Ein weiterer Reformschritt sei daher nötig, auch um einen Kapitalstock aufzubauen, weil das reine Umlagesystem „auf Dauer überfordert wäre“.

Durch die am Freitag gebilligte Pflegereform bekommen die 2,2 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vom 1. Juli an bessere Leistungen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt allerdings um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens. Beim Start 1995 betrug der Beitragssatz 1,0 Prozent, 1996 erhöhte er sich auf 1,7 Prozent. Die Mehreinnahmen sollen bis 2015 reichen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) lobte die Reform als „gut gelungen“, auch wenn die nachhaltige Finanzierung nicht geschafft worden sei. Prognosen, nach denen in der Zukunft hohe Beitragssteigerungen zu erwarten sind, nannte sie „Panikmache“. Er werde bis 2050 nicht höher als 3,4 Prozent steigen, sagte sie.

Mit der Reform werden höhere Pflegesätze vor allem bei ambulanten Sachleistungen und dem Pflegegeld eingeführt. Die Betreuung von Demenzkranken soll verbessert werden, ebenso die örtliche Beratung, deren Ausgestaltung den Ländern überlassen bleibt. Angehörige von Pflegebedürftigen haben künftig Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Auszeit am Arbeitsplatz, auch eine zehntägige Freistellung zur Organisation der Pflege ist möglich. Um die Pflege in Heimen zu verbessern, sollen diese jährlich kontrolliert werden. Die Pflegekassen sind zudem verpflichtet, nur Verträge abzuschließen, wenn die Anbieter ortsübliche Löhne zahlen. afk

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false