zum Hauptinhalt

Bundesrat: BKA-Gesetz endgültig beschlossene Sache

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die leicht abgespeckte Version des BKA-Gesetzes durchgewinkt. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses enthält auch die Online-Durchsuchung privater Computer.

Der Kompromiss zum umstrittenen BKA-Gesetz hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Einen Tag nach dem Bundestag billigte am Freitag in Berlin auch der Bundesrat die Einigungsempfehlung des Vermittlungsausschusses. Mit dem Gesetz werden dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende polizeiliche Befugnisse im Anti-Terror-Kampf eingeräumt.

Das Gesetz wurde mit der denkbar knappsten Mehrheit von 35 gegen 34 Stimmen beschlossen. Damit darf das Bundeskriminalamt (BKA) erstmals in seiner Geschichte zur Abwehr terroristischer Gefahren auch vorbeugend ermitteln. Ausserdem werden dem BKA mit der Neuregelung ab 2009 Kompetenzen zur Terrorabwehr übertragen wie beispielsweise die Erlaubnis zur akustischen und optischen Wohnraumüberwachung. Auch die Online-Durchsuchung privater Computer wird gestattet.

Stärkere richterliche Einbindung

Dem Vermittlungsergebnis zufolge muss die Online-Durchsuchung jedoch auch in Eilfällen von einem Richter angeordnet werden. Die ursprünglich vorgesehene Befugnis des BKA-Präsidenten, bei Gefahr im Verzug selbst über eine solche Durchsuchung entscheiden zu können, entfällt. Auch bei der Auswertung der Daten ist nun eine stärkere richterliche Einbindung vorgesehen. Weitere Punkte des Gesetzes sind die Möglichkeit der Rasterfahndung und die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechtes.

Mit dem Gesetz wird sich voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen müssen. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und mehrere Grünen-Bundestagsabgeordnete haben bereits angekündigt, dagegen in Karlsruhe klagen zu wollen. (mpr/ddp/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false