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Bundesrat: Hartz IV wird verschärft

Der Bundesrat hat grünes Licht für die vom Bundestag bereits beschlossenen Verschärfungen der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" gegeben. Im Herbst soll über weitere Schritte verhandelt werden.

Berlin - Die Länderkammer hat dem so genannten Fortentwicklungsgesetz zu «Hartz IV» zugestimmt. Danach sollen arbeitsunwilligen Langzeitarbeitslosen bei dreimaliger Pflichtverletzung sämtliche Leistungen gestrichen werden können. Lehnt ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger beispielsweise drei Mal einen angebotenen Job ab, sollen ihm nicht nur der Regelsatz, sondern auch die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten gestrichen werden.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) betonte in der Debatte, bei dem Gesetz gehe es nicht um Leistungskürzungen, sondern darum, dass «die Leistungen zielgenauer ankommen». Das jetzt vorliegende Gesetz sei ein guter Kompromiss, aber «nicht die ganze Antwort» auf die Probleme. Daher wolle er im Herbst Gespräche über weitere Schritte führen.

Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sagte, das Fortentwicklungsgesetz löse nur einen Teil der Probleme. Er verwies darauf, dass die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II im vergangenen Jahr weit über jenen Kosten gelegen hätten, mit denen die damalige Bundesregierung vor Inkrafttreten der Reform gerechnet habe. Auch habe sich die «geteilte Trägerschaft von Kommunen und örtlichen Agenturen für Arbeit» nicht bewährt. Er erwarte daher im Herbst die Bereitschaft zu einer weitergehenden Reform. (tso/ddp)

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