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Bundesrat: Keine Ehrenpension für Straftäter

Einer Nachbesserung der sogenannten SED-Opferrente dürfte nichts mehr im Wege stehen. Der Bundesrat will Schwachpunkte des Gesetzes beseitigen.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Der Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz (CDU), sagte dem Tagesspiegel, es gebe keinen Grund, den vom Bundesrat am Freitag initiierten Neuregelungen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz im Bundestag die Zustimmung zu verweigern. Opfer politischer Verfolgung in der DDR erhalten seit September 2007 eine monatliche Zuwendung von bis zu 250 Euro. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen mindestens sechs Monate aus politischen Gründen inhaftiert waren und dass ihr monatliches Einkommen 1041 Euro (Ledige) oder 1388 Euro (Paare) nicht überschreitet. Renteneinkünfte werden dabei nicht angerechnet.

Der Bundesrat beschloss nun, einige Schwachpunkte des Gesetzes zu beseitigen. So soll künftig das Kindergeld nicht mehr auf das Einkommen der Anspruchsberechtigten angerechnet werden. Zudem soll ein Freibetrag für unterhaltspflichtige Kinder eingeführt werden. Indem in das Gesetz statt der Haftmonate die Mindestzahl der Hafttage (180) aufgenommen wird, sollen unterschiedliche Berechnungen der Haftzeiten künftig vermieden werden.

Außerdem soll die Zuwendung nicht mehr an Personen gezahlt werden, „gegen die eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verhängt worden ist“. Den Anstoß dazu gab, dass der Mörder und Kinderschänder Frank Schmökel einen Antrag auf die SED-Opferrente gestellt hatte. Der Mann, der nach seiner Flucht aus dem Gefängnis 2002 in Strausberg einen Rentner mit einem Spaten erschlagen hatte und daraufhin zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, hatte 1981 als 19-Jähriger eine zehnmonatige Haftstrafe wegen versuchter „Republikflucht“ absitzen müssen. Sein Antrag auf die SED-Opferrente wurde 2007 von der zuständigen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Schmökel klagte und bekam vom Neubrandenburger Landgericht recht, weil es im Rehabilitierungsgesetz keinen Verweigerungsgrund fand. Das Oberlandesgericht Rostock stoppte dann nach einer von der Schweriner Justizministerin eingelegten Beschwerde die Zuwendung. Allerdings nur mit der Begründung, dass er nicht bedürftig sei, weil er in der Haft mit allem Lebensnotwendigen versorgt werde. Vaatz will in der Gesetzesänderung dennoch keine „Lex Schmökel“ sehen. Es habe auch „ein paar andere, allerdings nicht so spektakuläre Fälle“ mit Anträgen von Straftätern gegeben.

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft forderte, auch anderen Opfergruppen wie zwangsdeportierten Frauen, Zwangsausgesiedelten, Zersetzungs- und Psychiatrieopfern die Ehrenpension zu gewähren. Für weitergehende Nachbesserungen sieht Vaatz allerdings keine Spielräume. Er erwartet, dass die Gesetzesänderung bis zum Sommer den Bundestag passieren kann.

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