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Politik: Bundesrat: Kinder haben Recht auf Erziehung ohne Gewalt

Der Bundesrat hat am Freitag in seiner ersten Plenarsitzung im neuen Amtssitz in Berlin wichtige Entscheidungen für die Familien getroffen. So gab er grünes Licht für die vom Bundestag bereits beschlossene Verbesserung des Erziehungsgeldes zum 1.

Der Bundesrat hat am Freitag in seiner ersten Plenarsitzung im neuen Amtssitz in Berlin wichtige Entscheidungen für die Familien getroffen. So gab er grünes Licht für die vom Bundestag bereits beschlossene Verbesserung des Erziehungsgeldes zum 1. Januar nächsten Jahres.

Die Ländervertretung billigte einhellig das Gesetz, mit dem wieder mehr Eltern Erziehungsgeld bekommen und künftig auch gemeinsam Erziehungsurlaub nehmen können. Erstmals haben die Eltern sogar einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zu drei Jahren, wenn sie in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Die Reform kostet jährlich rund 300 Millionen Mark.

Die seit 1986 unveränderten Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld - es beträgt maximal 600 Mark und wird bis zum Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes bezahlt - werden angehoben: Bei Familien mit einem Kind erhöht sich die Grenze um knapp zehn Prozent auf 32 200 Mark ("bereinigtes" Nettoeinkommen), bei allein Erziehenden um 11,4 Prozent auf 26 400 Mark. Der Kinderfreibetrag für jedes weitere Kind steigt 2001 um 14 Prozent auf 4800 Mark, bis zum Jahr 2003 auf 6140 Mark.

Die Kinder in Deutschland haben jetzt ein Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt. Der Bundesrat stimmte abschließend dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zu, das gewaltfreie Erziehung als Kinderrecht verankert. "Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen" werden für unzulässig erklärt. Spezielle Sanktionen werden nicht festgelegt. Außerdem heißt es, zur Förderung der Erziehung in der Familie gehöre auch, Wege zur gewaltfreien Lösung von Konfliktsituationen aufzuzeigen.

Bayern hatte vergeblich beantragt, gegen diese Bestimmungen den Vermittlungsausschuss anzurufen, weil sie überflüssig seien. Das Gesetz regelt auch unterhaltsrechtliche Fragen. Die Festsetzung des Unterhaltes richtet sich nicht mehr nach der Rentenanpassung, sondern nach einem eigenständigen Verfahren. Das Kindergeld kann künftig nur noch in geringerem Maße auf Unterhaltszahlungen angerechnet werden.

Ebenfalls gegen den Widerstand Bayerns billigte der Bundesrat das Altenpflegegesetz. Mit der Neuregelung wird eine bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege geschaffen. Derzeit gibt es noch 17 landesrechtliche Regelungen mit sehr unterschiedlichen Standards, davon zwei in Hamburg. Bayern lehnt die Vorlage ab, weil der Bund hier keine Gesetzgebungskompetenz habe. Familienministerin Christine Bergmann (SPD) betonte, nach zehn Jahren Diskussion sei eine bundeseinheitliche Weiterentwicklung dieses Berufsfeldes überfällig.

An den geltenden Ladenschlusszeiten in Deutschland wird sich vorerst nichts ändern. Die Bundesländer konnten sich erneut nicht auf eine gemeinsame Linie für längere Öffnungszeiten einigen. Anträge Berlins, Sachsens und Hessens wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Hintergrund für die weiter vertagte Entscheidung ist, dass vor allem in SPD-Reihen weitere Gespräche mit Gewerkschaften und dem Einzelhandel gefordert werden.

Die Sitzung war die erste im neuen Domizil, dem ehemaligen Preußischen Herrenhaus unweit vom Potsdamer Platz. Sachsens Regierungschef Kurt Biedenkopf unterstrich die Entschlossenheit des Bundesrates, an der Gestaltung der deutschen Politik verantwortlich teilzunehmen.

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