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Bundesrat: Opposition mit Macht

Missbrauchen SPD, Grüne und Linke den Bundesrat? Sie wollen ihre Mehrheit dort nutzen, um Akzente zu setzen. Aus der CDU kommt der Vorwurf, die Opposition missachte die Spielregeln.

Für den hessischen Bundesratsminister Michael Boddenberg (CDU) ist die Sache eindeutig. „Die Oppositionsparteien missbrauchen den Bundesrat“, sagt er. Dabei meint er nicht so sehr die zehn Gesetzentwürfe und Anträge, die von den SPD-geführten Ländern zusammen mit dem grün geführten Baden-Württemberg an diesem Freitag ins Plenum der Länderkammer eingebracht werden. Dass die Opposition den Bundesrat als Bühne nutzen wird, seit sie dort eine Mehrheit hat, ist klar. Was Boddenberg ärgert, ist der rot-grüne Vorsatz, in vielen Fällen die sofortige Sachentscheidung zu verlangen, wie es im Bundesratsjargon heißt. Es soll also die übliche Runde in den Fachausschüssen vermieden werden, die Anträge sollen gleich an die Bundesregierung gehen, um möglichst bald im Bundestag zu landen. „Das entspricht nicht den Gepflogenheiten“, meint Boddenberg. „Es gibt schließlich Spielregeln, die man einhalten sollte.“ Und sofortige Sachentscheidung ist eher für Eilbedürftiges gedacht.

Aber die Bundesratsmehrheit ist eben Teil des Bundestagswahlkampfes. Daher wird nun quasi ein kleines rot-grünes Regierungsprogramm vorab in der Länderkammer durchgestimmt. Der Höhepunkt: ein Entwurf des Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes. Ein sehr kurzes Gesetz: zwei Artikel, zwei Sätze. Es wird trotzdem nicht weit gedeihen – Bundesratsvorlagen, zumal wenn sie in den Farben der Opposition daherkommen, werden von der Regierungsmehrheit im Bundestag in aller Regel in der Ausschussphase beerdigt.

Auch beim Mieterschutz wollen SPD, Grüne und Linke einen Punkt setzen – die Opposition rechnet sich für die Wahl im September aus, dass die Mietsteigerungen infolge der zunehmenden Immobilienkäufe vor allem in Großstädten die Nervosität bei Mietern wachsen lässt, zumal die Nebenkosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Daher legt Hamburg einen Gesetzentwurf vor, in dem Erhöhungen von über 20 Prozent des üblichen Mietpreisentgelts in einer Kommune verboten werden. Zudem sollen Maklerprovisionen künftig jene zahlen, die den Makler beauftragt haben – also in der Regel die Vermieter. Diese sollen die Kosten auch nicht einfach auf die Mieter abwälzen können. Die Provision bezahlen muss ein Mieter nach dem Entwurf nur noch, wenn dies mit dem Vermieter schriftlich vereinbart wird. „Dem sozial unausgewogenen Wildwuchs auf den Wohnungsmärkten wird so entgegengetreten“, sagt der baden- württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD). „Das Anmieten einer Wohnung darf nicht zum Luxusgut verkommen oder zur Verschuldung beim Wohnungssuchenden führen.“ Zum Strauß der Oppositionsanträge gehört auch die rechtliche Gleichstellung der Ehe für Homosexuelle und die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent.

Schwarz-Gelb will die Debatte allerdings nicht völlig kampflos aussitzen. Boddenberg kündigte an, die Folgen der Finanztransaktionssteuer zu thematisieren. Es müsse deutlich gemacht werden, was auf die „Kleinsparer“ zukomme, wenn jeder Aktienkauf in einem Fonds belastet werde.

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