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Bundesratssitzung am Freitag.

© Maurizio Gambarini/dpa

Bundesrat setzt Gesetze von der Tagesordnung ab: Ein bisschen aufmüpfig

Selten war der Bundesrat so brav wie in der Regierungszeit dieser großen Koalition. Zum Ende hin aber setzt er ein Zeichen der Selbstbehauptung - eine Schmerzgrenze war erreicht.

Es war noch einmal ein dickes Programm im Bundesrat: 115 Tagesordnungspunkte, der letzte Rest der Gesetzgebung der großen Koalition, bevor es in die Sommerpause und dann in die Bundestagswahl geht. Die Länderkammer billigte die Ehe für alle, stimmte der Ost- West-Rentenangleichung zu und auch der Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Mitfinanzierung auszuschließen, verabschiedete die Verbesserungen bei der Betriebsrente, gab ihr Plazet zur bundesweiten Angleichung der Netzzentgelte beim Strom, ermöglichte die Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen, sagte Ja zur Einführung des „Staatstrojaners“, so dass auch Internet- Telefonate notiert werden können, und unterstützte die Bekämpfung der Kinderehen. Zu keinem Vorhaben wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Wieder einmal ein braver Bundesrat also, aus Sicht von Bundesregierung und Bundestag? Wie schon die ganzen vier Jahre? In denen gab es kaum große Widerstandsaktionen des Bundesrats. Nur drei Gesetze landeten im Vermittlungsausschuss, so wenig wie nie zuvor. Obwohl die große Koalition mit ihrer Riesenmehrheit im Bundestag niemals eine eigene Mehrheit im Bundesrat hatte – Konflikt also eigentlich angesagt gewesen wäre. Zumal die Grünen im Lauf der Wahlperiode ihre Regierungsbeteiligung in den Ländern ausbauen konnten und zwischenzeitlich in zehn Ländern mitregierten. Doch es kam nie zur offenen Konfrontation, die parteipolitische Vereinnahmung des Bundesrats hielt sich in engen Grenzen. Beide Seiten, Bund und Länder, gingen recht kooperativ miteinander um. Das bedeutete aber einerseits, dass sich nicht wenige wichtige Entscheidungen aus dem Bundesrat in die Gipfelrunden der Bundesregierung mit der Ministerpräsidentenkonferenz verlagerten. Letztere wurde so zu einer Art informellem Verfassungsorgan. Und andererseits nahmen die Grünen ihre Verantwortung - da schlug sich der Realismus der Länder-Minister nieder - recht gewissenhaft wahr. Zuletzt versuchten sie, mögliche Differenzen bereits in Vorverhandlungen mit der Bundesregierung auszuräumen, bevor Gesetze überhaupt die Länderkammer erreichten. Das Problem der gegenläufigen Mehrheiten wurde so pragmatisch umgangen, freilich bisweilen zu Lasten der Mitsprache des Bundestags.

Bundestagsbeschluss zu Lasten der Länder

Aber ganz brav wollte sich die Länderkammer dann doch nicht aus dieser Wahlperiode verabschieden. Zwei Gesetze wurden von der Tagesordnung abgesetzt, zwei gar nicht so unbedeutende Vorhaben, die nun – wahrscheinlich im einen, möglicherweise im zweiten Fall – in die so genannte Diskontinuität fallen, also mit dem Ende der Wahlperiode des aktuellen Bundestags schlicht verfallen. Es waren zwei Zeichen der Selbstbehauptung. Der eine Fall betrifft das „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“. Das gegenseitige Notvertretungsrecht von Paaren etwa im Krankheitsfall sollte dadurch verbessert werden, indem die bisher nötigen Vollmachten entfallen. Der offenkundig lebenspraktische Entwurf stammt zwar aus dem Bundesrat selbst, ist also sozusagen dringende Ländersache. Aber der Bundestag hatte ihn ohne größere Abstimmung einfach ergänzt um ein dringendes Anliegen, das damit zwar nichts zu tun hat, aber in den Wahlkampf passt: die Erhöhung der pauschalen Stundensätze für Berufsbetreuer und Vormünder um jeweils 15 Prozent. Das ist zwar gesetzgebungstechnisch nicht ganz sauber, aber es geht. Zahlen müssten die höheren Honorare die Länder. Zudem strich der Bundestag das den Ländern wichtige gegenseitige Vertretungsrecht von Paaren in vermögensrechtlichen Angelegenheiten wieder aus dem Gesetz. Zusammengenommen war damit "die Schmerzgrenze überschritten", wie es am Freitag in Länderkreisen hieß. Der Punkt wurde abgesetzt. Neuanlauf vielleicht nach der Wahl.

Manuela Schwesigs Gesetz

Im zweiten abgesetzten Gesetz geht es um die Modernisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, mit Verbesserungen vor allem in der Jugendhilfe. Das stammt aus dem Bundesfamilienministerium, verfasst noch unter Ex-Ministerin Manuela Schwesig. Die hatte es freilich mit den Ländern zu wenig abgestimmt, weshalb vor allem Regierungen mit grüner Beteiligung zum Teil ablehnten. Dazu kam, dass der Bundestag jetzt mit Fristverkürzung um Zustimmung bat, also ohne die übliche Ausschussberatung im Bundesrat, damit das Gesetz noch vor der Wahl in Kraft treten kann. Schwesig, jetzt Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, musste daher am Freitag miterleben, wie ihr Gesetz (das wegen Änderungen im Bundestag allerdings auch nicht mehr so ganz ihres war) von der Tagesordnung genommen wurde, auf Antrag des rot-grün regierten Niedersachsen, das so aber auch verhinderte, dass das Gesetz schon jetzt komplett scheitert. Theoretisch könnte der Bundesrat nämlich am 22. September, in der nächsten Sitzung zwei Tage vor der Bundestagswahl, doch noch zustimmen. Allerdings müsste die Bundesregierung dann Zugeständnisse für eine Novellierung nach der Wahl machen – was eine künftige Regierung aber nicht bindet. Und so ist dieses Gesetz wohl auch tot.
Die Verordnung zu den höheren Bußgeldern bei Verstößen gegen die Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse auf Straßen bei Staus und in stockendem Verkehr hatte die Bundesregierung vorab schon selber zurückgezogen – sie wäre gescheitert, weil den Ländern die Erhöhung durch Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) als zu moderat erschien. Der will jetzt mit Bußgeldern, die deutlich höher sind als die im Ländergegenvorschlag, noch vor der Wahl nachziehen.

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