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Bundesrat: Umweltrecht droht völlig zu scheitern

Nach dem gescheiterten Umweltgesetzbuch könnten auch die vier Einzelgesetze zur Neuordnung des Umweltrechts noch scheitern. Am Freitag stimmte der Bundesrat in erster Lesung über rund 250 Änderungsanträge ab.

Berlin - Dafür, dass Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und immerhin 15 von 16 Landesumweltministern sich schon einmal über ein Umweltgesetzbuch einig gewesen waren, ist das eine erstaunliche Zahl. Immerhin hundert dieser Anträge übernahm der Bundesrat.

Staatssekretärin Astrid Klug vom Bundesumweltministerium warf den Ländern vor, das Umweltrecht in unverantwortlicher und destruktiver Weise zu „torpedieren“. Im Rahmen der Föderalismusreform hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Bund künftig beim Naturschutz und im Wasserrecht zuständig sein soll. Dafür haben sich die Länder vom kommenden Jahr an das Recht erkämpft, von den Bundesgesetzen abweichen zu dürfen. Klug forderte die Länder auf, von diesem Recht Gebrauch zu machen. „Dafür müssen sie aber auch die politische und europarechtliche Verantwortung übernehmen“, sagte sie. Bisher musste der Bund die Strafen bezahlen, wenn EU-Richtlinien nicht rechtzeitig umgesetzt wurden, obwohl dies beim Umweltrecht häufig von einzelnen Ländern verzögert worden war.

Auch Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) warb um eine Einigung. Dem Tagesspiegel sagte sie: „Wenn das scheitert, blamiert sich der Bund.“ Aber die Länder müssten wegen ihrer Zustimmung zur Föderalismusreform nun auch ihren Beitrag leisten, damit es von 2010 an nicht 16 verschiedene Naturschutz- und Wasserrechte gibt. „Das wäre schlecht für das Umweltrecht und würde außerdem die Wirtschaft belasten“, argumentiert Gönner.

Gestritten wird im Bundesrat vor allem um den Ausgleich von Eingriffen in die Natur. Der Bund will, dass weiterhin die Regel gilt: Wird irgendwo eine Straße gebaut oder ein Baugebiet ausgewiesen, muss diese Fläche am besten in der Nähe ausgeglichen werden. Nur wenn es gar keine solche Ausgleichsregelung geben kann, darf der Eingriff auch mit Geld kompensiert werden. Einige Länder kämpfen dafür, die Geld- mit der Flächenkompensation gleichzustellen. Außerdem will das SPD-regierte Rheinland-Pfalz einen generellen Vorrang des Vertragsnaturschutzes durchsetzen. Dabei werden Naturschutzaufgaben gegen Entgelt an die Landwirtschaft delegiert.

Beim Tierschutz dagegen zeigte sich der Bundesrat einig. Er stimmte dem Plan eines Tierschutz-Tüvs zu. Danach sollen Käfige, etwa für die Hennenhaltung, künftig nur noch zugelassen werden, wenn sie tierschutzgerecht sind. Tierschützer hoffen, dass damit die geplante „Kleingruppenhaltung“ von 30 bis 60 Hühnern in 59 Zentimeter hohen Drahtkäfigen vom Tisch ist.

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