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Pendlerpauschale

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Bundesregierung: Nach Karlsruher Urteil: Zurück zur alten Pendlerpauschale

Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Jetzt will die Bundesregierung die alte Regelung wieder einführen - und bis zu drei Milliarden Euro an die Steuerzahler zurückzahlen.

Die Bundesregierung will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die alte Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an wieder einführen und die Steuerausfälle nicht durch Einsparungen an anderer Stelle ausgleichen. Außerdem sollen die Finanzämter möglichst schnell die Rückzahlungen für 2007 leisten und so die rund 20 Millionen Pendler rasch um Milliarden entlasten. Das teilten das Bundesfinanzministerium und die hessische Landesregierung am Dienstag in Berlin mit.

Nach dem Urteil gelte vom 1. Januar 2009 wieder automatisch das alte Recht, hieß es. Die Bundesregierung werde angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen.

Rückzahlungen in den nächsten Monaten

Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die Rückzahlungen für 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres zu leisten. "Wir erwarten, dass so bis zu drei Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten", erklärten Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU).

Das Urteil solle in der Krise genutzt werden, einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben: "Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können."

Die Kürzung der Pendlerpauschale

Die große Koalition hatte die alte Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 abgeschafft, mit der Autofahrer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen konnten. Ledigleich für Fernpendler wurde eine Härtefallregel eingeführt - die 30 Cent waren seit dem nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar.

Bis zum 1. Januar 2007 konnten Steuerzahler mit der Pendlerpauschale die Kosten für die Fahrt zur Arbeit für alle Fahrten steuerlich absetzen. Für jeden gefahrenen Kilometer wurde eine Pauschale von 30 Cent angerechnet. Als Grundlage galt dabei die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. (jam/dpa)

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