zum Hauptinhalt

Bundesregierung: „Sparpaket nicht zustimmungspflichtig“

Das Kanzleramt geht davon aus, dass der Großteil des umstrittenen Sparpakets ohne die Unterstützung des Bundesrats verwirklicht werden kann. Nur beim Heizkostenzuschuss könne die Länderkammer ein Veto einlegen.

Berlin - Für den Großteil des umstrittenen Sparpakets benötigt die Bundesregierung voraussichtlich nicht die Unterstützung des Bundesrats. In der schwarz-gelben Koalition geht man davon aus, dass die Länderkammer nur der Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger zustimmen muss – mit einem Volumen von rund 100 Millionen Euro ist das ein vergleichsweise kleiner Posten. Andere größere Vorhaben im Sozialbereich, wie die Abschaffung des Elterngelds, der Übergangszuschläge und der Rentenzahlungen für Hartz-IV-Empfänger, kann der Bundesrat wahrscheinlich allenfalls verzögern, aber nicht grundsätzlich aufhalten.

Damit sind die Blockademöglichkeiten der SPD-geführten Landesregierungen wohl eher gering. Zustimmungspflichtige Gesetze könnten die Sozialdemokraten ohnehin erst stoppen, wenn in Nordrhein-Westfalen eine neue Landesregierung mit SPD-Beteiligung im Amt wäre. Noch führt der CDU-Mann Jürgen Rüttgers in Düsseldorf die Geschäfte.

Grundsätzlich gilt, dass die Länder einem Gesetz zustimmen müssen, wenn es finanzielle Konsequenzen für das Land oder für die Kommunen hat – oder Auswirkungen auf die Organisations- oder Verwaltungshoheit der Länder hat. Wann dies der Fall ist, ist allerdings unter Juristen umstritten. Im Streit um die Verlängerung der Restlaufzeiten für Atomkraftwerke etwa verweist die Atomlobby auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Luftsicherung aus dem Mai dieses Jahres. Danach liege eine zustimmungspflichtige neue Aufgabenübertragung nicht vor, wenn „eine Gesetzesänderung nur zu einer quantitativen Erhöhung der Aufgabenlast“ führe, der Gesetzeszweck sich durch die Aufgabenerweiterung aber nicht ändere. Die Fälle seien analog zu betrachten, meint das Atomforum.

Bislang hat die Bundesregierung lediglich Eckpunkte für das Sparpaket vorgelegt. Von der konkreten Formulierung der Gesetzestexte wird am Ende abhängen, ob der Bundesrat ein Veto einlegen kann. Die Bundesregierung plant das 80-Milliarden-Euro-Paket Anfang Juli im Kabinett zu beraten. Gleichzeitig mit den Haushaltsberatungen für 2011 im September sollen die Gesetzesänderungen dann im Bundestag beschlossen werden. Wenn alles wie geplant läuft, könnte das Sparpaket im November durch sein.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false