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Politik: Bundesregierung will Zuwanderungsgesetz ändern

Berlin -Die Hürden für die Einwanderung hoch qualifizierter Arbeitnehmer aus dem Ausland sollen gesenkt werden. Über eine entsprechende Änderung des Zuwanderungsgesetzes werde die Bundesregierung nach der Sommerpause entscheiden, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag.

Berlin -Die Hürden für die Einwanderung hoch qualifizierter Arbeitnehmer aus dem Ausland sollen gesenkt werden. Über eine entsprechende Änderung des Zuwanderungsgesetzes werde die Bundesregierung nach der Sommerpause entscheiden, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag.

Einige Formulierungen des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes hatten im vergangenen Jahr bei Politikern und Ausländerbehörden offenbar für Verwirrung gesorgt. Wie aus einem Bericht des Bundesinnenministeriums hervorgeht, moniert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zum Beispiel die stark variierende Anwendung des Gesetzes.

Der DIHK beklagte demnach vor allem die praktische Auslegung von Paragraf 21, des so genannten Aufenthaltsgesetzes. Es regelt die Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ausländische Zuwanderer, die in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen wollen. Laut Gesetz kann eine solche Erlaubnis erteilt werden, wenn „ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist“. In der Regel, so das Gesetz weiter, seien diese Voraussetzungen gegeben, wenn mindestens eine Million Euro investiert und zehn Arbeitsplätze geschaffen würden.

Eine Formulierung, die einige als Kann-, andere als Mussbestimmung auslegten. „Was im Gesetz steht, wird von den Behörden auch angewandt“, sagt der Sprecher des Hamburger Einwohnerzentralamtes, Norbert Smekal. So sieht es auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU). Der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel kann in der Regelung dagegen keine Verbindlichkeiten seitens der zuständigen Behörden erkennen. Wer hat nun recht?

Im Bericht zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes des Innenministeriums heißt es: „Die Regelvoraussetzungen haben nur die Funktion von ermessenslenkenden Topoi und sind somit kein strikter Bewertungsmaßstab für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit.“ Es besteht also ein Ermessensspielraum für die Behörden – zumindest auf dem Papier. Der DIHK will die missliche Formulierung dennoch am liebsten streichen. Sie wirke besonders auf mittelständische Unternehmen abschreckend.

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