zum Hauptinhalt

Politik: Bundesrichter fordern neues Pressegesetz

Lücke bei Auskünften von Bundesbehörden.

Berlin - Der Bund sollte ein eigenes Presse- und Auskunftsgesetz für seine Behörden schaffen. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten schriftlichen Begründung eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom Februar hervor. Damals hatten die Richter in einer umstrittenen Entscheidung die bis dahin geltende Auskunftspflicht nach den Landespressegesetzen abgelehnt. Zugleich seien die Bundesbehörden wegen der Pressefreiheit weiterhin zu Auskünften verpflichtet – jedoch nur nach einem „Minimalstandard“. Geklagt hatte ein Journalist, der die NS-Verstrickung früherer Mitarbeiter beim Bundesnachrichtendienst aufklären wollte. Seine Klage wurde abgewiesen.

Die Richter betonen nun unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht, der Gesetzgeber müsse behördliche Auskunftspflichten schaffen, „die es der Presse erleichtern oder in Einzelfällen sogar überhaupt erst ermöglichen, ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktionen zu erfüllen, die in der repräsentativen Demokratie unerlässlich sind“. Das bestehende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes reiche dafür nicht aus. „Seine Zugangsregelungen und Begrenzungsvorschriften reflektieren nicht die besonderen Funktionsbedürfnisse der Presse“, heißt es. Zudem wurde dem Bund ausdrücklich eine Gesetzgebungskompetenz für die Materie zugewiesen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte nach dem Urteil angekündigt, prüfen zu wollen, ob „Handlungsbedarf“ besteht. neu

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false