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Bundessozialgericht: Erstmals Verhandlung über Hartz IV

Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten von Hartz IV verhandelt am Dienstag erstmals das Bundessozialgericht in Kassel über Streitfragen der Reform. Schwerpunkt der ersten Hartz-Sitzung sind die Unterkunftskosten.

Kassel - Rund zwei Wochen später, am 23. November, verhandelt das oberste deutsche Sozialgericht dann über die Höhe des Regelsatzes und die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe für ältere Arbeitslose.

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und ihre Zusammenlegung mit der Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II Anfang des Jahres 2005 hatte bundesweit zu einer Klagewelle geführt. Allein beim größten deutschen Sozialgericht, dem Sozialgericht Berlin, überstieg im August die Zahl neuer Klagen und Anträge erstmals die Tausender-Grenze. Der Anteil von Hartz IV an allen neuen Verfahren liegt in Berlin bei 44 Prozent. Nicht nur in der Hauptstadt mussten die Sozialgerichte daher Stellen umschichten, was teilweise zu Verzögerungen bei anderen Verfahren etwa zur Kranken- oder Rentenversicherung führt.

Keine klare Linie bei Unterkunftskosten

Einer der wichtigsten Streitpunkte bei Hartz IV sind inzwischen die Unterkunftskosten. "Es geht kunterbunt durcheinander. Hier fehlt eine klare Linie", sagte der Sprecher des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz. Umstritten seien die zulässige Größe, der Preis und häufig auch die Betriebskosten. Einer der beiden für Fragen der Arbeitslosigkeit zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) wird nun am Dienstag entscheiden, ob die bundesweit einheitlichen Wohngeldtabellen zur Bestimmung der "angemessenen Unterkunftskosten" herangezogen werden können.

In einem weiteren Fall geht es um die Frage, ob Arbeitslose eine Eigentumswohnung verkaufen müssen, die die zuständige Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommunen für zu groß erachtet. Um eine ganz andere Frage streitet in einem weiteren Fall ein arbeitsloser geschiedener Vater: Er will, dass die Arbeitsgemeinschaft ihm Geld für Fahrkarten und weitere Unkosten gibt, damit er den Kontakt zu seinen minderjährigen Kindern aufrecht erhalten kann.

Strittig ist auch Anrechnung von Vermögen und Nebeneinkünften

Der zweite Arbeitslosen-Senat des BSG hat seine erste Hartz-Sitzung für den 23. November terminiert. Hier rügt eine arbeitslose Frau, der Hartz IV-Regelsatz von 345 Euro monatlich sei generell zu niedrig. Dieser Ansicht ist auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, der eine Anhebung um 19 Prozent fordert. In weiteren, vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vertretenen Fällen fordern ältere Arbeitslose Bestandsschutz für ihre frühere Arbeitslosenhilfe. Nach der so genannten 58er-Regelung war ihnen die bis zur Rente zugesagt worden, ohne dass die Arbeitsämter ihnen noch die Suche nach einem neuen Job abverlangten. Diese Zusage dürfe nicht einfach ersatzlos wegfallen, argumentieren die Kläger und der DGB.

Weitere häufige Streitfragen zu Hartz IV sind die Anrechnung von Vermögen und Nebeneinkünften sowie die Abgrenzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften, bei denen das Partnereinkommen angerechnet wird, von reinen Wohngemeinschaften. Auch hierzu werden beim Bundessozialgericht zahlreiche Fälle erwartet. Terminiert ist aber noch kein Verfahren. (tso/AFP)

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