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Bundestag: Sexualstrafrecht verschärft

Der Bundestag hat das neue Sexualstrafrecht zum Schutz von Jugendlichen beschlossen. Die Bestimmung verbietet den Besitz und die Verbreitung pornografischer Inhalte, die Jugendliche unter 18 Jahren darstellen. Auch die sexuelle Ausbeutung von Kindern soll bekämpft werden.

Der Bundestag hat das in der Öffentlichkeit lange umstrittene neue Sexualstrafrecht zum Schutz von Jugendlichen beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, dass sich Erwachsene strafbar machen, die Jugendliche unter 18 Jahren für sexuelle Kontakte bezahlen. Nach kontroverser Debatte setzte die Bundesregierung das Täteralter hier auf 18 fest, nachdem Juristen und Sexualwissenschaftler vor einer Kriminalisierung von Zärtlichkeiten unter Teenagern gewarnt hatten. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass auch 14- bis 17-Jährige bestraft werden, wenn sie andere Jugendliche durch Geld oder einen geldwerten Vorteil zu sexuellen Handlungen motivieren.

Strafbar sind künftig auch der Besitz und die Verbreitung pornografischer Schriften, die Jugendliche unter 18 darstellen. Das bereits bestehende Gesetz für Pornografie bei Kindern bis 14 wurde entsprechend geändert. Mit dem neuen Gesetz wird im Wesentlichen ein EU-Rahmenbeschluss gegen die sexuelle Ausbeutung von Jugendlichen umgesetzt. (fg/AFP/ddp)

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