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Bundestag und Euro-Krise: Karlsruhe stärkt die Rechte des Parlaments

Karlsruhe hat entschieden: Die Bundesregierung muss den Bundestag besser informieren über Maßnahmen zur Bewältigung der Euro-Krise. Welche Bedeutung hat das Urteil für den Parlamentarismus?

Geht es um Europa, ist viel vom Bauen die Rede. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nennt das Urteil einen „wichtigen Baustein“ für die parlamentarische Verantwortung im Rahmen der europäischen Integration. „Die Unterrichtung muss dem Bundestag eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen“. Das Parlament dürfe nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle geraten.

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck feierte das Urteil als eine Art Richtfest. Es sei ein „großer Tag für uns als Verteidiger der Parlamentsrechte“. Er erwarte, dass die Abgeordneten künftig über alle Schritte bei der Umsetzung des Fiskalpakts informiert würden. Dies sei nach dem Urteil ausdrücklich in das entsprechende Gesetz über die Zusammenarbeit von Parlament und Regierung in EU-Angelegenheiten aufzunehmen. Und der europapolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Manuel Sarrazin, sagte dem Tagesspiegel, das Verfassungsgericht habe mit seinem Urteil Standards gesetzt für die Beteiligung des Bundestages „bei völkerrechtlichen Anbauten an die Wirtschafts- und Währungsunion“.

Wohin man blickt – eine Baustelle. Dabei geht es bei dem weit reichenden Richterspruch weniger um die Steine als darum, wer sie aufschichtet und zum Europäischen Haus verfugt – und welchen Plan er dabei verfolgen soll.

In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, das weit voraus in die Planung greift und nicht nur für Maßnahmen wie den ESM oder den Fiskalpakt gilt. Der Bundestag soll nicht länger bloßer Subunternehmer der Regierung sein. Er soll schon mitreden, wenn die Architekten erste Entwürfe zeichnen. Er soll von Anfang an mitbauen dürfen, denn sonst besteht nach Ansicht Voßkuhles auf lange Sicht Einsturzgefahr: Die parlamentarischen Beteiligungsrechte bildeten, obwohl die Regierung sie als hinderlich empfinden könne, „das Fundament eines leistungsfähigen, stabilen und ausgewogenen Gemeinwesens“.

Die Grünen wollten entsprechend fundamentale Fragen klären lassen: Wie lange darf die Regierung ihre EU-Vorhaben geheim halten? Muss sie den Bundestag auch informieren, wenn die Europapolitik rein technisch parallel zu den EU-Verträgen läuft wie etwa der ESM? Er, so hatte die Bundesregierung argumentiert, sei eine internationale Finanzinstitution außerhalb des EU-Rahmens. Auch der Fiskalpakt wäre nach dieser Sicht klassische Außenpolitik und fiele in die Domäne der Regierung. Die Regierung hatte darüber zwar treulich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unterrichtet.

Bundestag muss umfassend und früh informiert werden

Die Richter gaben nun darauf erwartbar klare Antworten, denn das Grundgesetz legt fest, die Regierung habe „in Angelegenheiten der Europäischen Union“ Bundestag und Bundesrat „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten“. Eine EU-Angelegenheit seien auch völkerrechtliche Verträge, wenn sie einen engen Bezug zur EU aufwiesen, hieß es nun. Zudem müsse umso intensiver informiert werden, je komplexer ein Vorgang sei. Amtliche Dokumente aus der EU und anderen Mitgliedsstaaten müssten weitergeleitet werden.

Der Bundestag müsse in die Lage versetzt werden, sich fundiert mit dem Vorgang zu befassen, bevor die Regierung nach außen wirksame und bindende Erklärungen abgebe. Praktisch sieht das so aus, dass die Unterlagen in eine spezielle Datei des Bundestags eingestellt werden, auf die alle Abgeordneten Zugriff haben.

Hatten die Richter in der mündlichen Verhandlung noch abgewogen, wie die Geheimschutzinteressen der Regierung zu berücksichtigen sind, zogen sie die Grenzen jetzt überraschend eng: Solange die Regierung selbst noch berate, dürfe sie das Parlament außen vor lassen. Sobald sie aber selbst in die Öffentlichkeit oder in Abstimmung mit Dritten gehe, nicht mehr. Für vertrauliche Informationen gebe es die Geheimschutzvorschriften des Parlaments.

Beim ESM und dem Euro-Plus-Pakt hat sich die Regierung an diesen Regeln versündigt. In der Tat fällt dies beim ESM besonders ins Auge. Schließlich soll er mit einer Änderung der EU-Verträge abgesichert werden und weist EU-Kommission und Europäischem Gerichtshof neue Aufgaben zu. Entsprechend hätten dem Bundestag bereits im Februar 2011 ein Kommissionstext zum ESM weitergereicht werden müssen sowie ein erster Entwurf im April, urteilten die Richter. Ähnlich ist es beim Euro-Plus-Pakt. Über ihn hätte die Regierung schon zwei Tage vor der entscheidenden Tagung des Europäischen Rates am 4. Februar 2011 Auskunft geben sollen, als feststand, dass dort ein Diskussionsvorschlag für eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung im Euro-Raum unterbreitet würde.

Mit ihrem Urteil machen die Richter deutlich, dass auch sie bei Errichtung des EU-Gebäudes mindestens eine beratende Funktion haben, vor allem in Zeiten der Krise, die oft als Stunden der Exekutive gelten. In früheren Urteilen hatten sie die Haushaltsverantwortung des Parlaments betont. Auch jetzt mahnen die Richter zur Vorsicht gerade angesichts fiskalischer Risiken und folgerten „die Notwendigkeit einer besonders umfangreichen und detaillierten Unterrichtung“. Wohlgemerkt, ein Urteil darüber, ob die Politik mit Fiskalpakt und ESM die Union an den Vorschriften von Grundgesetz und EU-Verträgen vorbei konstruiert hat, also ein Schwarzbau errichtet wurde, steht noch aus. mit ame

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