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Politik: Bundestag will keine Löschung von Stasi-Akten

Die Beauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, fürchtet nach dem Stasi-Akten-Urteil neue Einschnitte bei der Aufarbeitung. Neben der eingeschränkten Aufklärung über das Wirken von DDR-Funktionären seien Daten über die westdeutsche Neonazi-Szene nicht mehr zugänglich, sagte Birthler.

Die Beauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, fürchtet nach dem Stasi-Akten-Urteil neue Einschnitte bei der Aufarbeitung. Neben der eingeschränkten Aufklärung über das Wirken von DDR-Funktionären seien Daten über die westdeutsche Neonazi-Szene nicht mehr zugänglich, sagte Birthler. "Wenn der Neonazi Michael Kühnen noch leben würde, müssten wir ihn um Erlaubnis fragen, bevor wir etwas veröffentlichen." Auch Stasi-Material über SED-Parteisäuberungen oder Kommunisten im Exil sei versperrt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, die Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl zu sperren. Damit ist die bisherige Praxis, Unterlagen über Prominente zu veröffentlichen, rechtswidrig.

Nach dem Urteil prüft Birthlers Behörde 2600 Anträge von Forschern. "Einige haben Anträge zurückgezogen oder zurückgestellt", sagte Birthler. Auch Daten aus der Sira-Datei, dem Arbeitsbuch der Stasi-Westabteilung, müssten anonymisiert werden. "Die Information, dass Egon Bahr im SPD-Vorstand über Deutschlandpolitik gesprochen hat, ist zu schwärzen." Zwar sei Bahrs Wirken öffentlich bekannt. "Da ich mich aber an das Urteil halte", so Birthler, "muss ich auch manch absurde Folge mittragen."

Im Bundestag zeichnen sich unterdessen Umrisse eines veränderten Stasi-Unterlagen-Gesetzes ab. Nach Informationen aus Regierungskreisen soll Paragraf 14 des Gesetzes, der die Löschung von Daten ermöglicht, gestrichen werden. Darüber gebe es breiten Konsens. Paragraf 6 könnte ausgeweitet werden, damit nicht nur Akten von Stasi-Mitarbeitern und -Begünstigten einsehbar wären, sondern von allen DDR-Funktionären. Dafür gibt es auch Fürsprecher bei CDU und FDP. "Hier besteht die Gefahr einer Ost-West-Trennung", warnt jedoch Markus Meckel (SPD). Streit zeichnet sich über Paragraf 32 ab, nach dem Akten über Personen der Zeitgeschichte veröffentlicht werden, "soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind".

Aus Birthlers Sicht ist die Herausgabe von Prominenten-Akten durch den Halbsatz entwertet. Bürgerrechtler fordern, ihn zu streichen. Eine Mehrheit dafür ist aber selbst bei Rot-Grün fraglich. In der SPD wird nun überlegt, den Persönlichkeitsschutz im Gesetz stärker zu verankern. Demnach bekämen Betroffene vor Akten-Herausgabe ein Mitspracherecht. Birthlers Behörde hat ihre Praxis schon entsprechend geändert. Nun könnte die Richtlinie im Gesetz verankert werden, heißt es bei SPD und Grünen. Birthler will das nicht kommentieren. Sie sagt nur: "Es gibt die Chance einer Lösung."

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