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Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages.

© imago/CommonLens

Update

Bundestagspräsident will Wahlrecht ändern: Norbert Lammert plädiert für Höchstsitzzahl im Bundestag

Bundestagspräsident Lammert will die Zahl der Abgeordneten auf 630 begrenzen, um die drohende Aufblähung des Parlaments zu verhindern. Profitieren würde freilich vor allem seine Partei.

Hat Norbert Lammert am Mittwoch die rettende Idee vorgestellt? Oder führt der Vorschlag des Bundestagspräsidenten nur dazu, dass seine Partei, die Union, im nächsten Bundestag überproportional vertreten ist? Lammert hat seit Beginn der Wahlperiode darauf gedrungen, das Wahlrecht zu ändern, damit nicht durch viele Überhang- und Ausgleichsmandate ein zu großes Parlament entsteht. Nun hat er seinen Vorschlag vorgestellt: Er sieht eine Deckelung der Mandate vor. Lammert möchte, dass künftig eine Höchstsitzzahl gilt, seiner Meinung nach wären die 630 Sitze im aktuellen Bundestag eine passende Größenordnung. Es könnten aber auch einige mehr oder weniger sein, wie er sagt. Um damit nicht in Karlsruhe zu scheitern, sieht sein Modell zudem eine Grundgesetzänderung vor; erstmals sollen Grundzüge des Wahlsystems in der Verfassung stehen. Lammert sagte allerdings, dass die Grundgesetzänderung nicht zwingend an seinen Vorschlag der Höchstsitzzahl gebunden sei.

Für die Zahl 630 als Obergrenze spricht laut Lammert, dass sie etwa fünf Prozent über der gesetzlichen Zahl der Abgeordnetenmandate liegt. Diese „Normalgröße“ des Parlaments von 598 Abgeordneten, davon formal 299 in den Wahlkreisen direkt gewählt und 299 über die Parteilisten in den Ländern, möchte der Bundestagspräsident nicht ändern (eine Reduzierung hätte das Problem der Aufblähung durch Überhang- und Ausgleichsmandate zwar verringert, ist aber zeitlich zur Wahl 2017 nicht mehr möglich). Die errungenen Direktmandate sollen allesamt gewährleistet bleiben, Lammert möchte nicht, dass Wahlkreissieger ihr Mandat verlieren könnten. Also muss er beim föderalen und beim Zweitstimmenproporz eingreifen. Der wäre bei einer Höchstsitzzahl nicht mehr gesichert – je nach Wahlergebnis. In Lammerts Modell würden Überhangmandate also nur so lange ausgeglichen, bis die Höchstsitzzahl erreicht ist. Für eine Änderung noch zur Wahl 2017, was zeitlich und rechtlich möglich wäre, sprechen laut Lammert zwei Gründe. Zum einen könne man im bestehenden Wahlsystem den Wählern gar nicht genau sagen, über wie viele Mandate sie eigentlich abstimmen. Zum anderen leide die Arbeitsfähigkeit des Parlaments, je größer es werde. Zudem zeigen sich im Reichstagsviertel schon jetzt Unterbringungsprobleme.

Die von Lammert vorgeschlagene Grundgesetzänderung soll es den Karlsruhern Richtern erschweren, dem Parlament Vorschriften zu machen. Im Artikel 38 soll daher festgelegt werden, dass eine Höchstsitzzahl und auch eine Sperrklausel im Wahlgesetz bestimmt werden dürfen. Zudem sollen die Wahlgrundsätze dort (allgemeine Wahl, unmittelbar, frei, gleich, geheim) ergänzt werden um den Zusatz, dass die Abgeordneten "nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt" würden. Das hätte zur Folge, dass das Personenwahlelement gegebenfalls stärker gewichtet werden könnte als vom Verfassungsgericht zuletzt erlaubt.

Überhangmandate vor allem für CDU

Was Lammerts Vorschlag konkret bedeuten könnte, zeigen Schätzungen auf der Basis der aktuellen Umfragewerte, die der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen für den Tagesspiegel gemacht hat. Demnach würden bei einem Abschneiden der Union bei etwa 35 Prozent und bei 22 Prozent für die SPD 29 Überhangmandate entstehen, davon 26 für die CDU und zwei für die CSU. Da eine genaue Berechnung schwierig ist, könnten es auch signifikant mehr oder weniger sein. Daraus ergäbe sich, dass bereits die Überhangmandate der Union die Differenz zwischen Normalgröße und Höchstsitzzahl ausfüllen würden, es also praktisch keinen Ausgleich für andere Parteien mehr gebe. Nach dem geltenden Wahlrecht, das eine vollständige Neutralisierung der Überhangmandate durch Ausgleichsmandate vorsieht, wären nach Behnkes Schätzungen 661 bis 687 Sitze im Bundestag zu erwarten. Würde die CSU deutlich unter 40 Prozent rutschen, ergäben sich Szenarien mit einem Bundestag von weit über 700 Abgeordneten - weil dann eine größere Zahl von CSU-Überhangmandaten ausgeglichen werden müsste, was sich wegen der bundesweiten Verrechnung schnell auf eine hohe Zahl von Ausgleichsmandaten hochschaukelt.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr insgesamt an Sitzen nach dem Zweitstimmenproporz zustehen würden. Da bisher praktisch nur CDU, CSU und SPD die Wahlkreissieger stellen, bedeutet das konkret: Je schwächer Union und Sozialdemokraten abschneiden, je mehr Überhang- und Ausgleichsmandat entstehen. Zudem wird das Problem verschärft, je mehr Parteien in den Bundestag einziehen – für 2017 ist damit zu rechnen, dass zusätzlich AfD und FDP ins Parlament einziehen.

 SPD vorsichtig, Linke und Grüne dagegen

Dass sich alle Fraktionen dem Vorschlag Lammerts anschließen, ist wenig wahrscheinlich. Dennoch ist man im Bundestag nicht unglücklich über den Vorstoß, weil Lammert damit die notwendige Debatte nochmals angestoßen hat. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte: "Es ist ein vernünftiges Anliegen, dass der Bundestag nicht zu groß werden darf. Ich bin skeptisch, ob die Vorschläge noch in dieser Legislatur umgesetzt werden können.“ Man werde das in den Fraktionen in Ruhe beraten. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch signalisierte, dass seine Fraktion dem Vorschlag voraussichtlich nicht zustimmen dürfte. Einerseits wäre die Union nach Lage der Dinge die begünstigte Partei, die Linken hätten anteilsmäßig einen Nachteil. Zum anderen würden kleine Parteien in kleinen Ländern dadurch benachteiligt, weil ihre Aussichten, auch dort zu Mandaten zu kommen, verringert würden. „Allerdings ist es gut, dass Lammert aktiv geworden ist, denn wir könnten ein Problem mit der Größe des Bundestags bekommen“, sagte Bartsch dem Tagesspiegel. „Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion weitergeführt wird, allerdings nicht mit Blick auf eine Lösung zur Wahl 2017, sondern für die übernächste Wahlperiode.“ Bartsch ist hoffnungsvoll, dass sich bis Mitte nächsten Jahres noch etwas bewegen lasse. Dann könnten auch weitere Ideen aufgenommen werden. Bartsch nannte mehr direkte Demokratie und eine fünfjährige Wahlperiode (statt bisher vier Jahre).

"Nicht jede Stimme gleich viel wert"

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring Eckardt sagte: „Was wir jetzt vorgelegt bekommen haben, ist ein Vorschlag, den man als Vorschlag der Union bezeichnen muss." Zwar werde Lammerts Vorschlag dem Ziel gerecht, die Zahl der Abgeordneten zu begrenzen. "Er wird aber nicht dem Grundsatz gerecht, dass jede Stimme gleich viel wert ist. Das Wahlergebnis wird durch diesen Vorschlag nicht abgebildet. Das ist für uns ein Grund, nein zu diesem Vorschlag zu sagen." Die Grünen sind nach Göring-Eckardts Worten allerdings bereit, über Wahlrechtsreformen zu reden, die dem Grundsatz des reinen Proporzes gerecht würden und die gleichzeitig für eine Begrenzung sorgen. Eine Aufblähung des Bundestages sei "nicht wünschenswert". Die Grünen könnten sich vorstellen, dass die Zahl der Wahlkreise reduziert wird. Oder aber, eine weitere Variante, die diskutiert werden dürfte und von Lammert am Mittwoch erwähnt wurde, dass die Zahl der Direktmandate deutlich weniger als die Hälfte der Sitzzahl ausmacht.

Grüne und Linke hatten vor der letzten Wahlrechtsreform,. die zu den Ausgleichsmandaten führten, eigene Vorschläge eingebracht, welche eine Verrechnung von Überhangmandaten einer Partei mit deren Landeslisten vorsah. Für jedes Überhangmandat in einem Land sollten daher Listenmandate in anderen Ländern gestrichen werden. Das hätte zwar einen reinen Parteienproporz ohne den Nebeneffekt der starken Vergrößerung ergeben, aber der föderale Proporz wäre verloren gegangen. Länder mit Überhangmandaten wären überrepräsentiert gewesen, kleinere Länder hätten möglicherweise keine Listenmandat einer bestimmten Partei mehr gehabt - oder gar keine Abgeordneten dieser Partei (das hätte der CDU etwa in Brandenburg passieren können). Union und SPD hatten die Entwürfe daher auch aus diesem Grund abgelehnt.

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