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Castor

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Bundesverfassungsgericht: Anwohner von Castor-Transportstrecken dürfen klagen

Wer an einer Route für Atommüll-Transporte wohnt, darf die Genehmigungen dafür vor Gericht überprüfen lassen. Schließlich gebe es bei diesen Transporten erhebliche "Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum", meint das Verfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz von Anwohnern gegen Atommüll-Transporte unmittelbar vor ihrer Haustür gestärkt. Nach zwei am Donnerstag veröffentlichen Beschlüssen können Betroffene, die nahe der Transportstrecke wohnen, die Transportgenehmigungen des Bundesamts für Strahlenschutz grundsätzlich gerichtlich überprüfen lassen.

Das "spezifische Gefährdungspotenzial bei der Beförderung von Kernbrennstoffen" führe dazu, dass den Bürgern "effektiver Rechtsschutz" gewährt werden müsse, entschied das Karlsruher Gericht. Damit hob eine Kammer des Ersten Senats zwei Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) auf.

Die OVG-Richter hatten zwei Bürgern aus dem niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg die inhaltliche Überprüfung ihrer Klagen gegen einen Castor-Transport aus dem Jahr 2003 verweigert. Einer der Kläger wohnt einen halben Kilometer vom Verladebahnhof entfernt, das Haus der zweiten Klägerin liegt acht Meter von der Transportstrecke ins nahe gelegene Zwischenlager Gorleben entfernt. Ihre Berufungen gegen abweisende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Braunschweig hatte das OVG als von vorn herein unzulässig abgewiesen. Nun muss das OVG inhaltlich über die Klagen entscheiden. (Az: 1 BvR 2524/06 u. 2594/06)

Rechtsschutzgarantie verletzt

Das Verfassungsgericht sieht durch die bisherigen Entscheidungen des OVG die Rechtsschutzgarantie im Grundgesetz verletzt. Es dränge sich auf, dass die Vorschriften zur Genehmigung von Atommüll-Transporten gerade auch dem Schutz der Anwohner dienen sollen - womit ihnen auch die Befugnis zustehe, die Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Die Verfassungsrichter verwiesen auf die "beträchtlichen Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum der Streckenanlieger", die von den Klägern geltend gemacht worden waren. Danach sei bei Unfällen mit "gravierenden Folgen" zu rechnen, auch mit Todesopfern. Vor diesem Hintergrund darf aus Sicht des Gerichts die Hürde für eine gerichtliche Prüfung nicht zu hoch gelegt werden. (sf/dpa)

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