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Das Bundesverfassungsgericht mit Präsident Andreas Voßkuhle (2. von rechts).

© dpa

Bundesverfassungsgericht: Die Linke will mehr Rechte

Die Linken-Fraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht darauf, künftig mehr klagen zu dürfen. Sie will mehr Rechte, Kritiker sagen sie will Privilegien.

Opposition ist Mist, so hat es Franz Müntefering jedenfalls aus Sicht einer Partei erklärt, die für sich beansprucht, eine Volkspartei zu sein. Was Opposition aber darüber hinaus noch sein kann, ist ungeklärt. Der Linksfraktion im Bundestag kommt nun das Verdienst zu, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zu haben. Seit Mittwoch verhandeln die Richter darüber, ob die Opposition angesichts der übermächtig wirkenden Regierungskoalition gestärkt gehört. Eine Frage mit Bedeutung für künftige Legislaturperioden. Denn ausgeschlossen ist es nicht, dass SPD und Union erneut zusammenfinden. Gregor Gysi und seine Fraktion wollen nun wissen, ob aus dem Mist mehr zu machen ist als bisher.

Die letzten Wahlen haben die kleinen Fraktionen von Linken und Grünen in der Tat in eine rechnerisch ungünstige Lage gebracht. Zusammen stellen sie nur etwa ein Fünftel der Abgeordneten. Um bestimmte Minderheitenrechte wahrnehmen zu können, baut das Grundgesetz allerdings höhere Hürden auf: Ein Viertel werden benötigt, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Kontrolle vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. 127 von 630 Sitzen, das reicht nicht.

Das Thema hat die Politik schon kurz nach den Wahlen beschäftigt. Grüne und Linke brachten Gesetzentwürfe ein, mit denen die verlangten Quoren auf zwei Fraktionen umgeschrieben werden sollten, ohne Rücksicht auf die Zahl der Sitze. Doch die Regierungsmehrheit lehnte das ab. Weil das Anliegen gleichwohl berechtigt erschien, fügte sie stattdessen eine neue Vorschrift in die Geschäftsordnung des Bundestags ein, nach denen Minderheitenrechte bereits ab einer Stärke von 120 Abgeordneten geltend gemacht werden können. In den Ausschüssen genügt es seither, wenn Mitglieder Minderheitenrechte wahrnehmen, die „nicht die Bundesregierung tragen“. Untersuchungsausschüsse einzusetzen, wurde damit wieder leichter. Der zahlenmäßig schwachen Opposition war effektiv geholfen, nur in einem Punkt nicht. Die abstrakte Normenkontrolle, das Recht, den Bundestag wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes zu verklagen, blieb dem im Grundgesetz festgeschriebenen Viertel vorbehalten.

Der Mist der anderen

Was die höchstrichterliche Normenkontrolle bedeuten kann, bekamen Parlament und Regierung jüngst vorgeführt, als das Gericht auf Antrag der Hamburger Landesregierung das umstrittene Betreuungsgeld stoppte. Gregor Gysi fällt nun einiges ein, was er noch gerne geprüft hätte: die neue Tarifeinheit zum Ausschluss von Kleingewerkschaften etwa, die Mindestlohn-Ausnahmen, Maut und Mütterrente. Er folgert eine „Pflicht zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Allein die Möglichkeit, in Karlsruhe zu klagen, diszipliniere die Mehrheit. Und sie verschafft Gehör, das gibt Gysi offen zu. Wer drohen kann, bekommt Aufmerksamkeit. Macht eine Partei verfassungsrechtliche Bedenken geltend, bekommt ihr Wort Gewicht.

Aber wenn das alles so wichtig ist – warum ist die Linke damals nicht gleich mit einem Eilantrag nach Karlsruhe gezogen? Der Prozessvertreter des Bundestags, Kyrill Schwarz, stellt die Frage rhetorisch, denn er wertet das Linken-Manöver als Täuschung. In Wahrheit gehe es um „Machtgewinn“, die Opposition fordere keinen Schutz für die Minderheit, sondern Privilegien. Falsch liegt er damit schon jetzt nicht. Oppositionelle dürfen im Bundestag bereits jetzt mehr reden, als es einem durchschnittlichen Abgeordneten der Koalition zugestanden wird, und die rund 2000 Kleinen Anfragen, mit denen die Regierung bislang bombardiert wurde, rechnet Schwarz ebenfalls zu den „erheblichen Mitwirkungsmöglichkeiten“ der Schwachen im Parlament.

Gleichwohl bleibt der politisch wichtige Klageweg über die Normenkontrolle verschlossen. Ob dauerhaft, das wollen die Richter jetzt beraten. Allein schon die Zulässigkeit wirft Probleme auf. Schließlich gehen die Linken als Teil des Bundestags in sogenannter Prozessstandschaft gegen den Bundestag vor, weil dieser ihren Gesetzentwurf verschmäht hatte. Verletzt der Bundestag Rechte des Bundestags, wenn er ein Gesetz der Minderheit nicht will?, fragen die Richter. Darf vom höchsten Gericht erwartet werden, Rechtsfortbildung gegen den Wortlaut der Verfassung zu betreiben, die das Viertel für die Normenkontrolle zwingend vorschreibt? Wird die Normenkontrolle dann nicht zu einem inflationär genutzten „Kampfinstrument“, das die Balance zwischen den Staatsgewalten verschiebt? Schließlich kann die Opposition, wie jetzt das Verfahren zeigt, auch noch andere Klagewege beschreiten, etwa den Organstreit, mit dem sie auch den Syrien-Einsatz der Bundeswehr stoppen will.

Die Skepsis auf der Richterbank überwiegt deutlich bei der Verhandlung am Mittwoch, zumal das Wort Opposition in der Verfassung gar nicht und das der Fraktion nur selten auftaucht. „Kreative Lösungen“, wie sie der Linken-Prozessvertreter Hans-Peter Schneider den Richtern abfordern möchte, scheinen deshalb unwahrscheinlich. Im Gegenteil, Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erkennt in der renovierten Geschäftsordnung bereits ein „weites Entgegenkommen“ der Parlamentsmehrheit. Wenn Karlsruhe so spricht, wird es eng für die Kläger. Ein Urteil soll in einigen Monaten kommen.

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