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Bundesverfassungsgericht: Erschwindelter Pass darf wieder entzogen werden

Eingebürgerten Ausländern kann ihr deutscher Pass wieder entzogen werden, wenn sie ihn durch falsche Angaben erschlichen haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden.

Karlsruhe - Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch schützt auch der klare Wortlaut des Grundgesetzes, der wegen des historischen Missbrauchs unter dem Nazi-Regime den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ausnahmslos verbietet, nicht vor einer solchen Maßnahme. Das gelte selbst für den Fall, dass der Betroffene dadurch staatenlos werde.

Allerdings gab der Zweite Senat dem Gesetzgeber den Auftrag, die Konsequenzen einer nachträglichen Ausbürgerung für die Kindern und den Ehepartner zu regeln, die - ohne selbst beteiligt zu sein - von dem Schwindel profitiert haben und ebenfalls Deutsche geworden sind. Bisher fehlt eine solche Regelung.

Damit wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines aus Nigeria stammenden Mannes aus Pforzheim ab, der seinen Pass mit falschen Angaben erschwindelt hatte. Nach Angaben seines Anwalts muss er aber nicht mit einer Ausweisung rechnen, weil er mit einer Deutschen verheiratet ist. Jedoch habe er wenig Chancen auf eine Arbeitserlaubnis.

Zustimmung für Karlsruher Urteil

Das Urteil stieß überwiegend auf Zustimmung. Es könne nicht hingenommen werden, wenn die Staatsangehörigkeit «auf unredliche Art und Weise erworben wird», teilte das Bundesinnenministerium mit. Vertreter der Unionsfraktionen werteten das Urteil als richtiges Signal an Ausländer, die den Staat bei der Einbürgerung austricksen wollten. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) forderte die Behörden dazu auf, Einbürgerungsanträge noch intensiver zu prüfen. Ulla Jelpke von der Linksfraktion dagegen bezeichnete es als nicht hinnehmbar, dass jemand staatenlos werde.

Der Beschwerdeführer hatte bei seiner Einbürgerung zum Beleg, dass er für seinen Unterhalt selbst sorgen kann, eine Lohnbescheinigung einer Firma aus Hanau vorgelegt. In Wahrheit arbeitete dort ein anderer unter seinem Namen. Anfang 2000 bekam der Beschwerdeführer die deutsche Staatsangehörigkeit. Als gegen ihn wegen Drogenhandels ermittelt wurde - inzwischen ist er zu drei Jahren Haft verurteilt -, flog der Schwindel auf. Die Stadt Pforzheim machte die Einbürgerung rückgängig.

Gegenstand der Entscheidung ist Artikel 16 Grundgesetz, in dem es heißt: «Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.» Nach den Worten der Richter wollte die Verfassung damit nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus Rechtssicherheit schaffen und einen Entzug der Staatsangehörigkeit aus rassischen Gründen ausschließen. Dieser Zweck schließe es allerdings - ungeachtet des Wortlauts - nicht aus, einen durch Täuschung, Bestechung oder Bedrohung erworbenen Pass gleichwohl wieder zu entziehen. Denn wer missbräuchlich eine rechtswidrige Einbürgerung erwirkt habe, genieße kein schutzwürdiges Vertrauen.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums entziehen die Behörden nur bei vorsätzlicher Täuschung die Staatsangehörigkeit. Von 420.000 Einbürgerungen zwischen 2002 und 2004 seien nur 84 wieder rückgängig gemacht worden. (tso/dpa)

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