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Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Erneut haben die Verfassungsrichter den Datenschutz gestärkt. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung darf auch künftig nicht unbegrenzt angewandt werden - und wird sogar noch weiter eingeschränkt. Das Ganze gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung, die erst nächstes Jahr fallen soll.

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Einstweilige Anordnung zum begrenzten Zugriff der Behörden auf Telekommunikationsdaten vom März um weitere sechs Monate verlängert und zudem mit Blick auf neue Polizeigesetze in Bayern und Thüringen erweitert. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Karlsruher Gerichts dürfen die Daten nur dann an die Polizei übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht. Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten Beschränkungen. Das folgt aus einer am Donnerstag veröffentlichten Einstweiligen Anordnung.

Bereits im März hatte Karlsruhe den Gegnern der umstrittenen Massenspeicherung in einem Eilantrag teilweise recht gegeben. Zwar dürfen die Verbindungsdaten - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - für sechs Monate gespeichert werden. Einen Zugriff zum Zweck der Strafverfolgung begrenzte Karlsruhe vorerst auf Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten.

Hintergrund der neuerlichen Eilentscheidung sind die Polizeigesetze in Bayern und Thüringen sowie das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun - ähnlich wie bei den Ermittlungen wegen bereits begangener Straftaten - auf gravierende Fälle beschränkt. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet. (nis/dpa)

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