zum Hauptinhalt
Bverg Pendlerpauschale

© dpa

Bundesverfassungsgericht: Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

Mit Spannung war das Urteil des höchsten deutschen Gerichts erwartet worden - jetzt haben die Karlsruher Richter entschieden: Die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Millionen Pendler können nun auf Steuererstattungen hoffen.

Verstößt die Kürzung der Pendlerpauschale gegen die Grundrechte von rund 15 Millionen Pendlern? Darüber hatten am Dienstag die Karlsruher Verfassungshüter zu entscheiden. Ihr Urteil: Die Streichung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus, entschieden die Karlsruher Richter. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor.

Der Hintergrund: Bis zum 1. Januar 2007 konnten Steuerzahler mit der Pendlerpauschaledie Kosten für die Fahrt zur Arbeit steuerlich absetzen, für alle Fahrten - egal wie weit und egal mit welchem Verkehrsmittel. Für jeden gefahrenen Kilometer wurde eine Pauschale von 30 Cent angerechnet. Als Grundlage galt dabei die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die große Koalition hatte die Pendlerpauschale jedoch zum 1. Januar 2007 abgeschafft. Lediglich für Fernpendler wurde eine Härtefallregel eingeführt: Die 30 Cent sind seit dem nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar.

Durch die Kürzung der Pendlerpauschale spart der Bund pro Jahr 2,5 Milliarden Euro. Bereits im Januar befand der Bundesfinanzhof in München jedoch, dass die Neuregelung verfassungswidrig ist, und legte sie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vor. Das Argument: Die Wege zur Arbeit seien rein berufliche Aufwendungen und die Pendlerkosten demzufolge unvermeidbare Ausgaben.

Hoffung für Millionen Pendler

Dadurch, dass nun auch das höchste deutsche Gericht Korrekturen an der Kürzung der Entfernungspauschale verlangt, können Millionen Berufspendler in Deutschland höhere Steuererstattungen erwarten. Der Gesetzgeber wird mit dem Urteil verpflichtet, rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit "durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen". Bis zu einer Neuregelung sei die Pauschale "vorläufig" unbeschränkt ab dem 1. Kilometer zu gewähren, so die Karsruher Richter. Der Gesetzgeber sei bei seiner Neuregelung allerdings "nicht verpflichtet, die Pendlerpauschale in alter Form wieder einzuführen", betonte Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle. Der Gesetzgeber müsse aber die nun aufgestellten Vorgaben des Gerichts beachten.

Konkret bedeutet das: Die 15 Millionen Betroffene haben zunächst Anspruch darauf, dass ihre Wegekosten von je 30 Cent pro Kilometer zum Arbeitsplatz rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden. Die Bundesregierung kann sich dem Urteil zufolge aber einen Teil der Steuerrückzahlungen in Höhe von rund fünf Milliarden Euro in einer Neuregelung zurückholen, falls sie die Pauschale rückwirkend niedriger ansetzt.

Viele Pendler gar nicht betroffen

Viele Arbeitnehmer waren von der "gekürzten Pauschale" allerdings gar nicht betroffen. Durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, mit dem Werbungskosten pauschal abgegolten werden, ist jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer abgedeckt. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums waren 16 Millionen von 27 Millionen Arbeitnehmern von der Kürzung der Pendlerpauchale nicht betroffen. Bei 5,5 Millionen gehe es um weniger als 12 Euro im Monat.

Im Jahr 2002 profitierten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 16 Millionen Berufspendler von der damaligen Entfernungspauschale, die keine Kilometerbeschränkung vorsah. Die meisten legen nach Erhebungen des "Mikrozensus" vom März 2004 nur kurze Strecken zurück. 2004 lag der Anteil der Nahpendler mit Wegstrecken von weniger als 10 Kilometern bei 52 Prozent. Der Anteil der Fernpendler, die mindestens 50 Kilometer zur Arbeit fuhren, betrug nur 5 Prozent. Mehr als drei Viertel der Pendler (77 Prozent) waren weniger als eine halbe Stunde zur Arbeit unterwegs. (jam/dpa/AFP/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false