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Politik: Bundesverfassungsgericht sieht den Arbeitsschwerpunkt der Lehrer in der Schule

Lehrer dürfen ihre häuslichen Arbeitszimmer nicht in größerem Umfang von der Steuer absetzen als andere Arbeitnehmer. Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil wies das Bundesverfassungsgericht die Klage eines Gymnasiallehrers ab.

Lehrer dürfen ihre häuslichen Arbeitszimmer nicht in größerem Umfang von der Steuer absetzen als andere Arbeitnehmer. Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil wies das Bundesverfassungsgericht die Klage eines Gymnasiallehrers ab. Mit seiner Verfassungsbeschwerde hatte der Studienrat aus Schleswig-Holstein für 1996 einen Freibetrag von 3500 Mark durchsetzen wollen, während ihm das Finanzamt nur den gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag von 2400 Mark zubilligte. Die Karlsruher Richter sahen in der Regelung keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Lehrer gehörten nicht zu der Personengruppe, die den vollen Aufwand für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung steuerlich geltend machen kann, da der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit die Schule sei. (AZ: 2 BvR 301/98, 7.12.

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