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Politik: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kaplans Abschiebung

Berlin/Leipzig - Metin Kaplan durfte in die Türkei abgeschoben werden. Mit dieser Entscheidung beendete das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig einen jahrelangen Rechtsstreit um die Überstellung des in Deutschland als „Kalif von Köln“ bekannt gewordenen Islamistenführers in seine Heimat.

Berlin/Leipzig - Metin Kaplan durfte in die Türkei abgeschoben werden. Mit dieser Entscheidung beendete das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig einen jahrelangen Rechtsstreit um die Überstellung des in Deutschland als „Kalif von Köln“ bekannt gewordenen Islamistenführers in seine Heimat.

Dem in der Türkei wegen Hochverrats angeklagten Kaplan drohten weder Folter noch andere schwere Misshandlungen, hieß es zu Begründung. Zwar könne seine Befürchtung, im Verfahren gegen ihn würden unter Folter gemachte Aussagen verwendet, nicht völlig ausgeräumt werden. Dagegen könne er aber Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einlegen. Für Menschenrechtsverletzungen, die dem Kläger nach seiner Abschiebung in der Türkei drohen könnten, „ist Deutschland nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nur eingeschränkt mitverantwortlich“, entschied das Gericht. Der Prozess gegen Kaplan beginnt am 20. Dezember.

Kaplan ist am 12. Oktober in einem eigens für ihn gecharterten Jet nach Istanbul ausgeflogen worden. Nur Stunden zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag von ihm abgelehnt. Kaplan, hieß es in der Begründung des Gerichts, sei eine „Identifikationsfigur“ für den islamischen Extremismus in Deutschland. Deshalb könne sein Aufenthalt nicht länger geduldet werden. Kaplan hätte gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen können, es gelang ihm jedoch nicht mehr. Das dafür zuständige Gericht hatte zuvor betont, der Gründer des „Kalifatsstaats“ dürfe nicht abgeschoben werden, solange seine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sei.

Kaplan genoss in der Bundesrepublik Asyl. Dies wurde ihm jedoch aberkannt, nachdem er wegen eines Mordaufrufs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Eine Abschiebung ist in solchen Fällen zwingend. Die Türkei, die ihm vorwirft, einen Anschlag auf die Staatsspitze geplant zu haben, verlangte seine Auslieferung. Dies lehnte die Justiz jedoch unter Hinweis auf das fragwürdige Strafverfahren ab.

In dem aktuellen Verfahren ging es jedoch nicht um Auslieferung – also Rechtshilfe für die Türkei –, sondern allein um den Schutz vor Abschiebung. Der Spruch des Bundesverwaltungsgerichts vom Dienstag war das erste Urteil zur Frage menschenrechtlicher Mindeststandards bei Abschiebungen in die Türkei. Von Kaplan sind noch weitere Klagen in Deutschland anhängig.

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