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Politik: Bundeswehr: 404 Mark Rente für einen amputierten Arm

Auch Zeit- und Berufssoldaten, denen nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr eine Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannt wird, bekommen nach dem Bundesversorgungsgesetz eine Grundrente. Die früheren Soldaten und Radartechniker, die in den 70er Jahren vermutlich durch erhöhte Röntgenstrahlung belastet wurden, erkrankten alle im Verlauf der 90er Jahre.

Auch Zeit- und Berufssoldaten, denen nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr eine Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannt wird, bekommen nach dem Bundesversorgungsgesetz eine Grundrente. Die früheren Soldaten und Radartechniker, die in den 70er Jahren vermutlich durch erhöhte Röntgenstrahlung belastet wurden, erkrankten alle im Verlauf der 90er Jahre. Ob sie Rente bekommen hängt davon ab, ob ihre Wehrbereichsverwaltung anerkennt, dass sie sich die Schädigung in der Zeit während des Bundeswehrdienstes zugezogen haben. "Wir sind dabei auf die Angaben der Bundeswehr angewiesen" sagt der zuständige Sachbearbeiter des Berliner Versorgungsamts, Behrend: "Zudem muss die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs belegt sein." Die Höhe der Rente für die ausgeschiedenen Zeitsoldaten hängt vom Grad ihrer Beschädigung ab, der in Prozent angegeben wird, und vom Wohnort (in Klammern die neuen Länder)

Für eine 30-prozentige Minderung (z. B. Verlust eines Auges) werden 221 Mark (192) monatlich gezahlt, für 40 Prozent 299 Mark (259), für 50 Prozent (z. B. Armamputation) 404 Mark (351), für 60 Prozent 510 Mark (442), für 70 Prozent (z. B. Oberschenkelamputation) 707 Mark (613), für 80 Prozent 856 Mark (743), für 90 Prozent 1026 Mark (890) und für Erwerbsunfähigkeit 1156 Mark (1003).

cl

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