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Politik: Bundeswehr: Ärger um Asbest

Nach dem Streit über die Entschädigung von vermutlich röntgenverstrahlten früheren Radartechnikern der Bundeswehr sorgen die früheren Asbestbelastungen für Aufregung. Das Verteidigungsministerium bestätigte am Mittwoch, dass insgesamt 2100 Soldaten registriert sind, die sich betroffen sehen.

Nach dem Streit über die Entschädigung von vermutlich röntgenverstrahlten früheren Radartechnikern der Bundeswehr sorgen die früheren Asbestbelastungen für Aufregung. Das Verteidigungsministerium bestätigte am Mittwoch, dass insgesamt 2100 Soldaten registriert sind, die sich betroffen sehen. Es habe aber noch kein Soldat Klage eingereicht. Die Bundeswehr komme ihrer Fürsorgepflicht nach. Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, der Bundeswehr drohe eine Klagewelle.

Das Ministerium verwies darauf, dass es umfassend und frühzeitig die Gefahrstoffverordnung zum Umgang mit Asbest umgesetzt habe. Von 1989 bis 1997 seien 202 Schiffe für 260 Millionen Mark und ebenso Asbest belastete Fahrzeuge saniert worden. Alle Angehörigen der Bundeswehr könnten sich bei einem speziell eingerichteten Organisationsdienst registrieren, einer Langzeitbeobachtung auf Kosten der Bundeswehr unterziehen und gegebenenfalls auf Basis der Erkenntnisse eine Wehrdienstbeschädigung anerkennen lassen. Laut "Bild" weigert sich die Bundeswehr weitgehend, Anträgen von Erkrankten oder Hinterbliebenen auf eine Entschädigung stattzugeben. Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) sagte, allein die Behauptung einer Beschädigung bedeute nicht, dass das Ministerium sofort Geld überweise.

Ein Ministeriums-Arbeitsstab unter der Leitung des früheren "Zeit"-Mitherausgebers Theo Sommer hat Ende Juni in seinem Abschlussbericht zu Asbest festgestellt: "Alles in allem ist das Asbestproblem in der Bundeswehr professionell, verzugslos und effektiv angepackt worden. Der Umgang mit Asbest hat stets den gesetzlichen Auflagen und dem jeweils anerkannten Stand der Technik entsprochen." In mancher Hinsicht habe die Bundeswehr schneller und wirksamer reagiert als zivile Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen.

Bei den Opfern von überhöhter Röntgenstrahlung an Radargeräten sei der Sachverhalt anders. Scharping betonte, er müsse sich an das Gesetz halten, doch sei den Geschädigten die Beweislast nicht zuzumuten. Er versicherte erneut, er werde den Betroffenen helfen und strebe eine schnelle Regelung an.

cl

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