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Bundeswehr: Der Kriegsfall im Kleingedruckten

Bundesverteidigungsminister Jung hat sich an Recht und Gesetz gehalten, trotzdem ist ihm offenkundig bei der Sache nicht wohl. Die Sache ist nämlich die: Deutsche Unfall- und Lebensversicherungen haben sich in einer Reihe von Fällen geweigert, ihre Leistungen für verletzte oder gefallene Soldaten auszuzahlen.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Die Unternehmen können auf die „Kriegsklausel“ in ihren Verträgen verweisen: Treten Tod oder Verletzung durch „Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse“ ein, ist der Vertrag hinfällig. In 21 Fällen sind Verträge bisher für hinfällig erklärt worden. Immer ist der Bund eingesprungen und hat gezahlt. Doch seit der Vorgang durch eine Notiz der „Sächsischen Zeitung“ bekannt wurde und sich die „Bild“-Zeitung der Sache gewohnt knallig annahm, lässt Jung ihn prüfen. Denn, sagt sein Sprecher Thomas Raabe, es sei ja eine berechtigte Frage: „Wie gehen wir damit um, dass Soldaten am Hindukusch ihr Leben einsetzen für die Freiheit Deutschlands und in Deutschland dann offensichtlich Probleme haben bei der Versicherung?“

Für die betroffenen Soldaten und Angehörigen ist das Problem allerdings bisher gar keins – sieht man von dem Schreck ab, den Versicherungsbürokraten mit der kühlen Mitteilung auslösen können, ihr Unternehmen werde aus Gründen des Kleingedruckten nichts zahlen. In diesen Fällen greift nämlich eine Selbstverpflichtung, die der Arbeitgeber Bundeswehr eingegangen ist: Im Soldatenversorgungsgesetz legt Paragraf 63b einen „Ausgleich für ausgefallene Versicherungen“ in „angemessenem Umfang“ fest. Laut Raabe sind seit 1999 auf diese Weise 20 Unfall- und eine Lebensversicherung übernommen worden, Gesamtkosten rund 560 000 Euro.

Streitfälle scheint es nie gegeben zu haben. Anders jedenfalls kann der Bundeswehrverband den Umstand nicht deuten, dass er bis vor kurzem selbst von den 21 Fällen nichts wusste. „Wenn es irgendwo Probleme gibt, wenden sich unsere Mitglieder sofort an uns“, sagt Sprecher Wilfried Stolze. „Wenn wir etwas nicht erfahren, gibt es offenbar kein Problem.“

Tatsächlich ermahnt die Bundeswehr in allen Merkblättern für Auslandseinsätze die Soldaten, ihren Versicherungsschutz zu prüfen und den Einsatz zu melden, um nicht Ansprüche zu risikieren. Das Thema werde auch in den Vorbereitungskursen angesprochen. Wenn ein Soldat sich dann immer noch nicht kümmere, sagt ein Insider, dann sei ihm halt auch nicht zu helfen: „Die Bundeswehr ist kein Versicherer.“

Trotzdem hat Jung angeordnet, die Sache insgesamt zu überprüfen. Dabei soll auch noch einmal mit den Versicherungen darüber gesprochen werden, was denn eigentlich ein Kriegsfall ist. Dass die Assekuranzen darunter etwas anderes verstehen als Jung, sei, so Sprecher Raabe, prinzipiell ihr gutes Recht. Der Minister müsse das Völkerrecht im Auge haben, wenn er darauf bestehe, dass die Bundeswehr in Afghanistan nicht im „Krieg“ sei, sondern in einem „Stabilisierungseinsatz“. Die Versicherung könne das für sich privat anders definieren.

Immerhin ist seit 1990 zwischen Ministerium und Versicherungswirtschaft geklärt, dass die Kriegsklausel nicht das „passive Kriegsrisiko“ meint – die bloße Teilnahme an risikobehafteten Einsätzen –, sondern nur das „aktive Kriegsrisiko“, Verletzung oder Tod im Gefecht. Bis vor kurzem bestand dieses Risiko eher in der Theorie. Heute ist es aber Realität. Und eigentlich, sagt Jungs Sprecher, müssten ja auch die Versicherungsunternehmen ein Interesse daran haben, dass Deutschlands Freiheit verteidigt werde.

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