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Ein Tornado bei einer Übung. Bundeswehr-Kampfjets überfliegen derzeit Gebiete in Syrien und Irak.

© dpa

Bundeswehr im Ausland: Linke klagen gegen Syrien-Einsatz

Trotz einiger Hürden zieht die Fraktion vor das Verfassungsgericht. Sie meint, das Selbstverteidigungsrecht reicht nicht.

Die Linke im Bundestag will die deutsche Beteiligung am Kampfeinsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) stoppen und hat dafür eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Auffassung der Fraktion bewege sich die Entsendung von bislang rund 250 Soldaten sowie mehreren Tornado-Aufklärungsflugzeugen in Gebiete in Syrien und Irak außerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit und bleibe damit ohne verfassungsrechtliche Grundlage.

Der Bundestag hatte den Einsatz Anfang Dezember beschlossen und sich auf das Recht der kollektiven Selbstverteidigung nach der UN-Charta sowie auf die Beistandspflicht nach dem EU-Vertrag bezogen. Die Linke bestreitet nun, dass die Unterstützung der Selbstverteidigung – namentlich des Irak – als Einordnung in ein System kollektiver Sicherheit gewertet werden kann. Als ein solches „System“ würden die UN erst dann tätig, wenn der Sicherheitsrat eine entsprechende Resolution beschlösse. Zudem wolle die EU selbst kein Verteidigungsbündnis sein.

Der Erfolg der Klage ist ungewiss, zumal zunächst eine formale Hürde zu nehmen ist: Ein Organstreitverfahren, wie die Linken es nun anstrengen, ist nur zulässig, wenn die Fraktion in ihren Rechten verletzt sein kann. Eine Verletzung kann jedoch nicht allein darin liegen, dass sie in der Bundestagsabstimmung gegen die Koalition unterlag – dies gehört schließlich zum parlamentarischen Alltag.

Gleichwohl werfen die Abgeordneten mit ihrer Klage die Frage auf, ob gegen verfassungs- oder völkerrechtswidrige Entscheidungen des Parlaments eine Rechtsschutzmöglichkeit bestehen muss. Manche, auch die Fraktion selbst, sehen hier eine „kritische Lücke“. Zudem hat die Regierung bislang nur oberflächlich erklärt, wie sie den Einsatz rechtlich begründet. Sie lässt nur mitteilen, alles eingehend geprüft zu haben. Eine Auskunftsklage des Tagesspiegels, einschlägige Gutachten und Vermerke zu den Rechtsgrundlagen offen zu legen, wird demnächst vom Berliner Verwaltungsgericht entschieden (Az.: VG 27 L 497.15).

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