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Bundeswehr in Afghanistan: Die Regeln des Einsatzes

Nachdem immer neue Details über den Luftangriff von Kundus an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat die Diskussion um den Charakter des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan begonnen. Welche Vorgaben gibt es?

Deutschland engagiert sich seit Anfang 2002 in Afghanistan. Grundlage ist die Petersburger Konferenz Ende 2001, aus der die Internationale Schutztruppe Isaf nach einem Beschluss des Weltsicherheitsrates hervorgegangen ist. Bei der Konferenz trafen sich nach dem Sturz der radikalislamischen Taliban Vertreter der wichtigsten afghanischen Volksgruppen in Bonn.

Das Mandat für die Beteiligung deutscher Soldaten am Isaf-Einsatz wurde erstmals am 22. Dezember 2001 vom Deutschen Bundestag erteilt und gerade um ein Jahr bis zum 13. Dezember 2010 verlängert. Als der Weltsicherheitsrat 2003 das zunächst auf Kabul begrenzte Mandat auf Gebiete außerhalb der Hauptstadt erweiterte, stationierte die Bundeswehr Wiederaufbauteams in den Provinzen Kundus und Feisabad. Mitte 2006 übernahm sie die Verantwortung für den gesamten Norden Afghanistans und stellt seit 2008 auch die Schnelle Eingreiftruppe (QRF) für die Nordregion. Das Mandat sieht nur begrenzte Nothilfe-Einsätze im umkämpften Süden vor.

Zu dem Mandat der Bundeswehreinsätze am Hindukusch gehören seit 2007 auch die landesweiten Aufklärungsflüge von sechs deutschen Tornados. Die Piloten dürfen außer zur Selbstverteidigung nicht an Kampfhandlungen teilnehmen. Kritisiert wird aber, dass sie auch umkämpfte Gebiete aus der Luft aufklären.

Aufgabe der Isaf, die seit 2003 von der Nato geführt wird, ist es, die Regierung Afghanistans zu unterstützen, ein sicheres Umfeld in Afghanistan herzustellen und aufrechtzuerhalten. Der Kampf gegen das Terrornetzwerk Al Qaida und die Taliban ist dagegen Aufgabe der US- geführten Operation Enduring Freedom (OEF). Die OEF beruht auf dem Recht der Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff nach Artikel 51 der UN- Charta. Der Auftrag: Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen ausschalten, Terroristen bekämpfen, gefangen nehmen und vor Gericht stellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abhalten. An der OEF ist die Bundeswehr in Afghanistan aber seit Ende 2008 nicht mehr beteiligt.

Unklar ist, ob Berichte vom Wochenende zutreffen, wonach die Bundeswehr bei dem Luftangriff von Kundus am 4. September gezielt Taliban töten wollte. Dabei geht es auch um die Frage nach der Rolle der Bundeswehr-Eliteeinheit KSK, die daran beteiligt gewesen sein soll. Die SPD fürchtet einen geheimen Strategiewechsel der Bundesregierung.

Generell hat sich die Bundeswehr in Afghanistan an die Isaf-Einsatzregeln zu halten. Der Isaf-Oberkommandierende, US- General Stanley McChrystal, ordnete im Sommer eine Verringerung der Luftangriffe an, die immer wieder zu zivilen Opfern führen. In seiner Direktive heißt es: „Ich erwarte von Anführern auf allen Ebenen, den Einsatz von Gewalt wie unterstützende Luftangriffe gegen Wohnsiedlungen und andere Orte, bei denen zivile Opfer wahrscheinlich sind, im Einklang mit dieser Richtlinie genau zu prüfen und zu begrenzen.“ Vorrangiges Ziel müsse sein, die Unterstützung der Afghanen zu erlangen. Tsp

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