zum Hauptinhalt

Politik: Bundeswehr: Nicht alles Erlaubte bleibt ewig sinnvoll

Das Gericht hat entschieden, und es hat das bemerkenswert klar getan. Auf dem Umweg über Karlsruhe wird die Wehrpflicht nicht abgeschafft - das ist der Kern des jetzt verkündeten Beschlusses.

Von Robert Birnbaum

Das Gericht hat entschieden, und es hat das bemerkenswert klar getan. Auf dem Umweg über Karlsruhe wird die Wehrpflicht nicht abgeschafft - das ist der Kern des jetzt verkündeten Beschlusses. Wirklich überraschend kommt dieser Spruch nicht - das Verfassungsgericht hätte nämlich andernfalls die Verfassung für verfassungswidrig erklären müssen. Und das wäre doch ein bisschen viel verlangt.

Die Wehrpflicht steht im Grundgesetz. Sie ist dort nicht an weltpolitische oder sonstige Voraussetzungen gekoppelt, auch nicht von Verhältnismäßigkeiten abhängig gemacht. Der Staat kann junge Männer zum Dienst in den Streitkräften verpflichten, Punktum. Ob und wie er das tut, ist seine Sache. So sah es das höchste deutsche Gericht schon immer, und damit war für die acht Juristen unter Vorsitz von Jutta Limbach der Fall erledigt. Für die Politik ist er es nicht. Die Wehrpflicht ist legal. Daraus folgt nicht automatisch, dass sie vernünftig und richtig, dass sie legitim ist. Denn - auch das steht ja im Grundgesetz - der Staat kann den Bürger zum Dienst zwingen. Er kann, er muss es aber nicht. Tut er es, muss er das begründen. Nicht den Juristen, wohl aber den Bürgern gegenüber.

Zum Thema Porträt: Totalverweigerer Volker Wiedersberg Stichwort: Die Wehrpflicht Internet-Panne: Gezielte Indiskretion? Umfrage: Wehrpflicht zugunsten einer Berufsarmee abschaffen? Das gelingt in letzter Zeit nicht mehr gut, weil es ja in der Tat auch schwieriger geworden ist. Das Ende des Kalten Krieges ist vor Gericht kein Argument - im politischen Streit aber sehr wohl. Auf die Frage, ob es im Zeitalter militärischer Gleichberechtigung noch in Ordnung ist, dass junge Männer zum Bund müssen, junge Frauen aber nicht, wird auch der Europäische Gerichtshof in der nächsten Woche kaum eine neue Antwort finden. Die Politik jedoch kann nicht so tun, als lebten wir noch im Jahr 1949. Sie muss neue Gründe finden, warum sie am Alten festhält.

Das ist, wie gesagt, sehr viel schwieriger geworden. Nicht, weil - je nach Standpunkt und Berechnungsmethode - die Wehrgerechtigkeit gerade noch oder schon nicht mehr gewahrt ist. Sondern weil hinter dem Disput um Zahlen eine viel grundlegendere Frage steht: Wofür brauchen wir den Pflichtdienst noch? Für die gesellschaftliche Einbindung der Armee? Nach einem halben Jahrhundert Demokratie - na ja. Als Schnupperkurs, aus dem das aus Profis bestehende eigentliche Einsatzheer seinen Nachwuchs gewinnt? Ein legitimes Argument - auch das übrigens hat das Verfassungsgericht gerade den Diskutanten bescheinigt -, aber kein tragendes. Es mag teuer und schwierig sein, es mag sogar zu Lasten der Qualität der Bundeswehr gehen, würde sie nur aus Freiwilligen rekrutiert - das allein rechtfertigt die Dienstpflicht nicht.

Was in dieser Liste fehlt, ist eine zwingende sicherheitspolitische Begründung. Sie fehlt nicht zufällig. Schon die Weizsäcker-Kommission hat ihr Plädoyer für die Wehrpflicht vage damit begründet, dass man ein Jahrzehnt nach dem Fall der Mauer noch nicht so ganz genau wisse, ob man das Instrument nicht doch einmal wieder brauchen könne. Der Verteidigungsminister, bei der Kommandeurtagung dieser Tage konkret gefragt, landete nach einem Ausflug durch die Geschichte der Pro-Wehrpflicht-Argumente bei der Gegenfrage, warum er das Bewährte aufgeben solle.

Das ist als Antwort etwas dünn. Die Realität sieht schließlich so aus, dass Wehrpflichtige keine oder nur eine untergeordnete Rolle für jenen Teil der Bundeswehr spielen, der im Auslandseinsatz das neue Konzept einer präventiven, räumlich wie politisch weit ausgreifenden Sicherheitspolitik verwirklicht. Als Rückgrat dieser Einsatz-Armee im Hinterland sind sie verwendbar, aber keineswegs zwingend erforderlich. Zur Heimatverteidigung schließlich braucht es auch nach dem 11. September keine grundwehrdienstleistenden Amateure in großer Zahl.

Genau da steckt jedoch das Problem. Eine Wehrpflicht, die nur noch irgendwie praktisch und zweckmäßig, aber nicht mehr notwendig ist, lässt sich auf Dauer nicht aufrechterhalten. Nicht, weil irgendwann das Verfassungsgericht doch noch seinen Kurs ändern könnte. Sondern weil dem Pflichtdienst damit politisch und gesellschaftlich der Boden entzogen wird. Dann wird die Wehrpflicht wirklich zum Auslaufmodell. Das Gericht hat entschieden. Entscheidend war das aber nicht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false