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Politik: Bundeswehr: Radar-Opfer setzen Scharping neue Frist

Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) soll sich nach dem Willen der Anwälte röntgenverstrahlter Radartechniker der Bundeswehr bis zum 21. August äußern, ob er deren Schadenersatzforderungen "dem Grunde nach" anerkennt.

Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) soll sich nach dem Willen der Anwälte röntgenverstrahlter Radartechniker der Bundeswehr bis zum 21. August äußern, ob er deren Schadenersatzforderungen "dem Grunde nach" anerkennt. Dies betreffe vor allem die bereits anerkannten Fälle von Berufskrankheit. Nach Ansicht des Berliner Anwalts Reiner Geulen wurden die Erkrankungen der Radartechniker vom Dienstherrn schuldhaft verursacht, weil in der Bundeswehr gegen die Schutzbestimmungen verstoßen wurde; zudem seien die Einzelheiten dem Ministerium wie der Bundeswehr seit langem bekannt gewesen. Darüber hinaus soll Scharping in dieser Frist erklärten, ob er auch Ansprüche von missgebildeten Kindern der Radartechniker anerkennt. Außerdem bemühen sich nun auch mehrere Krankenversicherungen um anwaltliche Vertretung.

Inzwischen wollen auch verstrahlte Betroffene und Hinterbliebene von Radartechnikern aus Griechenland und den Niederlanden gegen die US-Hersteller der umstrittenen Radaranlagen klagen. In Griechenland haben sich nach Tagesspiegel-Informationen ein Dutzend Witwen, in den Niederlande 89 Betroffene zusammengeschlossen.

cl

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