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Politik: Bundeswehr siegt in Berufungsprozess gegen Radar-Opfer

Im langjährigen Rechtsstreit ehemaliger Soldaten gegen die Bundeswehr wegen zu hoher Strahlenbelastung hat Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) einen Etappensieg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins gab am Donnerstag in Schleswig einem Berufungsantrag Scharpings gegen ein Urteil vom März 2001 statt, das bisher in ähnlich gelagerten Fällen als Referenz herangezogen wurde.

Im langjährigen Rechtsstreit ehemaliger Soldaten gegen die Bundeswehr wegen zu hoher Strahlenbelastung hat Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) einen Etappensieg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins gab am Donnerstag in Schleswig einem Berufungsantrag Scharpings gegen ein Urteil vom März 2001 statt, das bisher in ähnlich gelagerten Fällen als Referenz herangezogen wurde.

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hatte diverse Erkrankungen des Klägers Hans-Jürgen Runge als Dienstunfall anerkannt (Az.: 11 A 112/96). Der ehemalige Soldat und Radartechniker sei bei der Bundeswehr zu starker Belastung durch Röntgenstrahlen ausgesetzt gewesen, hieß es im damaligen Urteil. Ob diese der Grund für die Krankheiten seien, könne nicht geklärt werden, dürfe aber nicht zu Lasten des Klägers gehen. Dem widersprach das Oberverwaltungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung (Az.: 3 L 59/01).

Damit muss der Fall vor dem Verwaltungsgericht neu aufgerollt werden. Dabei gelte es vor allem zu klären, inwieweit die Bundeswehr für die möglicherweise krankhafte Strahlenbelastung verantwortlich sei. Ein neuer Verhandlungstermin stehe nicht fest.

Dem Verteidigungsministerium wird in der Diskussion vom Bundeswehrverband Beweisverschleierung vorgeworfen. Der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter kritisiert, dass viel zu wenige strahlenkranke Soldaten als Wehrdienstbeschädigte förmlich anerkannt seien. Das Ministerium hält dagegen, dass mit derart vielen Anträgen nicht zu rechnen gewesen sei. Daher seien von bisher rund 1500 Anträgen erst etwa 240 abgearbeitet worden. Bis Mitte Januar wurden fünf positiv beschieden.

Die Betroffenen bemängeln, dass die zu Grunde gelegte Strahlendosis zu niedrig angesetzt sei. Strahlenmessungen nimmt die Bundeswehr erst seit 1981 vor. Bundeswehrverband und Selbsthilfegruppen gehen von mehr als 50 Strahlentoten und mehr als 140 Krebs- und Organerkrankungen aus. Die betroffenen Männer hatten in den 60er und 70er Jahren defekte oder unzureichend geschützte Radaranlagen repariert oder justiert. Im Juni 2001 hatte eine Bundeswehrkommission eine streitfreie und großzügige Regelung für die Opfer angemahnt, weil die Radargeräte "nicht immer hinlänglich abgesichert und Sicherheitsvorschriften nicht ausreichend beachtet worden" seien. Da nicht auszuschließen sei, dass die Männer dadaurch an Krebs erkrankten, solle Scharping auf langwierige und kostspielige Prozesse verzichten. Bei den Zusatzrenten geht es um durchschnittlich 190 Euro pro Monat.

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