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Bundeszuschüsse: Köhler billigt Gesetz zu Hartz-IV-Wohnkosten

Der großen Koalition ist nach zwei Gesetzespannen ein erneuter Rückschlag erspart geblieben: Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern unterzeichnet.

Berlin - Es hätten sich keine verfassungsrechtlichen Einwände ergeben, sagte ein Sprecher. Damit können die Bundeszuschüsse von 4,3 Milliarden Euro für Wohn- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen wie geplant ab Januar an die Kommunen fließen. Bis zuletzt hatte es Befürchtungen gegeben, dass Köhler auch dieses Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet und damit das dritte Mal in Folge ein Vorhaben der schwarz-roten Koalition stoppt.

In den vergangenen Wochen hatte Köhler die Gesetze zur Privatisierung der Flugsicherung sowie für mehr Verbraucherinformationen zurückgewiesen, weil sie nach seiner Ansicht verfassungswidrig sind. Dies hatte Unmut bei CDU/CSU und SPD ausgelöst. Beim jetzt unterzeichneten Gesetz hatte es auch in der Koalition Bedenken gegeben. Sowohl Bund als auch Länder hatten es dann aber als "verfassungsrechtlich vertretbar" eingestuft.

Beteiligungsquoten für einzelne Länder

Das Gesetzesvorhaben kam nach langem Bund-Länder-Streit unter erheblichem Zeitdruck zu Stande. Eine Einigung musste bis Januar erzielt werden, der Bundesrat hatte erst vor einer Woche zugestimmt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken betrafen die von der Länderkammer selbst durchgedrückten unterschiedlichen Beteiligungsquoten für einzelne Länder. Aus Sicht von Kritikern darf dieses Gesetz nicht dem Länderfinanzausgleich dienen.

Der Bundesrat hatte unter Billigung aller 16 Länder beschlossen, dass die Kommunen keinen einheitlichen Zuschuss von 31,8 Prozent für Heiz- und Unterkunftskosten der Langzeitarbeitslosen erhalten. Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz hatten für ihre Gemeinden höhere Quoten von 35,2 beziehungsweise 41,2 Prozent durchgesetzt. Die Kommunen der anderen 14 Länder erhalten 31,2 Prozent.

Für den Bund ändert sich dadurch nichts. Er stellt 2007 insgesamt 4,3 Milliarden Euro für die Länder bereit, die das Geld an die Kommunen weiterleiten. Ursprünglich waren nur 2 Milliarden Euro Bundeszuschuss geplant, die Länder und Kommunalverbände hatten 5,8 Milliarden Euro verlangt. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz machen geltend, dass ihre Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe besonders benachteiligt seien. (tso/dpa)

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