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BVG: Schwere Bedenken: Karlsruhe kippt Gesetz in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise gekippt. Die Karlsruher Richter setzten am Freitag Teile des Gesetzes in einer einstweiligen Anordnung außer Kraft.

Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren. Geklagt hatten im vergangenen Sommer neben SPD, Grünen und Gewerkschaften auch die FDP, die inzwischen Koalitionspartner der CSU ist.

Die CSU hatte das Gesetz im Landtag gegen heftigen Widerstand der Opposition durchgepeitscht. Obwohl die Karlsruher Entscheidung vorläufig ist und das eigentliche Urteil noch aussteht, steht schon fest, dass Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nachbessern muss. Das BVG kritisierte besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das „Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann“.

Das BVG schränkte auch die Aktivitäten der bayerischen Polizei stark ein. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung aufgezeichnet wird, rügen die Richter. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu „durchgreifenden Nachteilen“ für die Bürger Bayerns. Die Nachteile der Bußgeldvorschriften seien „so erheblich, dass sie auch die strengen Voraussetzungen für eine vorläufige Außerkraftsetzung eines Gesetzes erfüllen“, heißt es in dem Beschluss (1 BvR 2492/08). dpa

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