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Im Medienzentrum für Journalisten, das anlässlich des G20-Gipfels eingerichtet wurde.

© dpa

Casdorffs Agenda: Das Bundespresseamt sollte Antworten parat haben

Die Freiheit der Berichterstattung wird vom Grundgesetz geschützt. Eigentlich muss man das nicht erwähnen. Aber warum durften dann Journalisten nicht ins G20-Pressezentrum? Ein Kommentar.

Was sind denn das für Sitten: Ausländische Geheimdienste, womöglich noch der türkische, sollen quasi mitbestimmt haben, dass Journalisten nicht ins Pressezentrum beim G-20-Gipfel durften? Das ist Fakt: Eine große Zahl Kollegen war akkreditiert, war vom Bundeskriminalamt überprüft - und wurde dann ausgeschlossen. Merkwürdig ist das, mindestens.

Nun hat der Regierungssprecher sich bei ersten Anfragen so ausgedrückt, dass man meinen kann, einige Journalisten seien ein Sicherheitsrisiko. Was in jedem einzelnen Fall erklärungsbedürftig ist. Dem Bundespresseamt ist dringend zu raten, gute Antworten parat zu haben. Immerhin geht es um die Pressefreiheit, von der die Regierung immer betont, sie sei ein hohes Gut.

Nur zur Erinnerung: Die Freiheit der Berichterstattung wird vom Grundgesetz geschützt. Und wir wollen hier doch wohl keine neuen Sitten einführen.

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