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Politik: CDU-Finanzen: Post vom Gericht

Während dem früheren Kabinettschef Helmut Kohl ein Gerichtsverfahren über Anderkonten und schwarze Kassen erspart blieb, muss sein Ex-Innenminister damit rechnen: In diesen Tagen erhalten Manfred Kanther, Prinz Wittgenstein und ihr Geldbote, Horst Weyrauch, Post vom Gericht. Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft hat ihre Anklageschrift gegen die ehemaligen Funktionäre der hessischen CDU und ihren Finanzberater auf den Weg gebracht.

Während dem früheren Kabinettschef Helmut Kohl ein Gerichtsverfahren über Anderkonten und schwarze Kassen erspart blieb, muss sein Ex-Innenminister damit rechnen: In diesen Tagen erhalten Manfred Kanther, Prinz Wittgenstein und ihr Geldbote, Horst Weyrauch, Post vom Gericht. Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft hat ihre Anklageschrift gegen die ehemaligen Funktionäre der hessischen CDU und ihren Finanzberater auf den Weg gebracht. Den 1983 unter konspirativen Umständen eingefädelten Transfer von rund 22 Millionen aus dem Vermögen der hessischen Union in die Schweiz wertet die Behörde als Untreue.

Die Beschuldigten halten die Vorwürfe für "abwegig", so Weyrauch-Anwalt Eberhard Kempf. Kanther räumt inzwischen zwar ein Fehlverhalten ein. Doch wie er bestreiten alle Beschuldigten, der Partei einen Schaden zugefügt zu haben - nur dann wäre die Sache als "Untreue" zu bewerten. In der "aufgeregten Debatte" nach der Flickaffäre habe man die Partei schützen wollen, als zum Jahreswechsel 1983/84 das neue Parteiengesetz in Kraft trat. So begründet Kanther heute den Entschluss, das Geld von CDU-Konten bar abzuheben und über eine Privatbank in die Schweiz zu schaffen. Schließlich habe man gewissenhaft und uneigennützig für den Rücktransfer der Überschüsse gesorgt, freilich als angebliche "Vermächtnisse" getarnt oder direkt in schwarze Kassen.

Der CDU sei ein Vermögensschaden entstanden, weil Kanther und seine Mitstreiter Geld "nach eigenem Gutdünken" verbraucht hätten, "womit die CDU tatsächlich gehindert war, ihr Recht aus dem Geld jederzeit wahrzunehmen", stellt dagegen die Staatsanwaltschaft in einem internen Vermerk fest, der dem Tagesspiegel vorliegt. Weil sowohl der frühere Landesvorsitzende Kanther als auch sein Schatzmeister, Prinz Wittgenstein, bis zu ihrem Amtsverzicht 1998 für "fortlaufende Täuschungen" gesorgt hätten, sei die Tat auch nicht verjährt.

Aus zwei Gründen kann das Strafverfahren auch für den amtierenden CDU-Landesvorsitzenden, Ministerpräsident Roland Koch, heikel werden. Zum einen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass vom Auslandsvermögen von 1998 an kein amtierendes Mitglied des Landesvorstands gewusst habe. Die Beschuldigten könnten sich entlasten, indem sie andere der Mitwisserschaft bezichtigen. Zum anderen könnten die Beschuldigten zu ihrer Verteidigung mehr über die Herkunft des Vermögens sagen, als der Partei lieb sein kann. Stammt es aus den Geldwaschanlagen der staatsbürgerlichen Vereinigung, wäre die Operation "Honigtopf im Süden" die einzige Möglichkeit gewesen, vor In-Kraft-Treten des neuen Parteiengesetzes die Gelder zu sichern. Eine solche Erklärung über die Herkunft des Vermögens wäre auch für Angela Merkel ein Problem: Die Bundes-CDU nutzt jene 15 Millionen Mark, die zuletzt auf den Schweizer Konten lagen, als Kredit der Hessen-Union.

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