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Politik: CDU-Spendenaffäre: Ausschuss: Jetzt muss Kohl die Namen nennen

Bei einer endgültigen Einstellung der gegen ihn gerichteten Ermittlungen müsste Altkanzler Helmut Kohl (CDU) nach Ansicht von SPD-Politikern vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags die Namen seiner anonymen Spender nennen. Dann könne sich Kohl nicht mehr auf sein Auskunftsverweigerungsrecht als Beschuldigter berufen, sagte der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) am Donnerstag in Berlin.

Bei einer endgültigen Einstellung der gegen ihn gerichteten Ermittlungen müsste Altkanzler Helmut Kohl (CDU) nach Ansicht von SPD-Politikern vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags die Namen seiner anonymen Spender nennen. Dann könne sich Kohl nicht mehr auf sein Auskunftsverweigerungsrecht als Beschuldigter berufen, sagte der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) am Donnerstag in Berlin. Es müsse allerdings noch die endgültige Einstellung des Verfahrens abgewartet werden.

Der Tagesspiegel hatte am Mittwoch berichtet, dass das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue gegenüber der CDU gegen die Zahlung von 300 000 Mark eingestellt werden soll. Das Düsseldorfer Justizministerium bestätigte das am Donnerstag. Dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft müssen nun das zuständige Bonner Landgericht und der Beschuldigte zustimmen. Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner sagte: "Wir tragen das vorgeschlagene Verfahren mit." Neumann wies darauf hin, dass das Auskunftsverweigerungsrecht erst dann wegfalle, wenn der Altkanzler tatsächlich die 300 000 Mark beglichen habe.

Nach der Zahlung der Summe gilt Kohl nicht als vorbestraft. Kohl, der sich am Donnerstag nicht selbst äußerte, hatte öffentlich zugegeben, zwischen 1993 und 1998 rund zwei Millionen Mark an Spenden für die CDU angenommen zu haben. Die Gelder wurden aber nicht ordnungsgemäß im Rechenwerk der Partei verbucht. Die Namen der Spender will Kohl mit Hinweis auf ein Ehrenwort bis heute nicht preisgeben.

Der SPD-Abgeordnete Rainer Wend sagte, er sehe eine Einstellung der Ermittlungen mit "anderthalb weinenden und einem halben lachenden Auge". Angesichts des angerichteten Schadens wäre eine Einstellung mit seinem Rechtsverständnis nur schwer vereinbar. Andererseits müsste nun Kohl im Ausschuss die Karten auf den Tisch legen. Es bliebe ihm zwar noch die Möglichkeit, als Bundestagsabgeordneter gemäß Artikel 47 des Grundgesetzes Angaben zu verschweigen. Dann müsste er allerdings behaupten, dass ihm die Spenden im Zusammenhang mit seiner Abgeordnetentätigkeit übergeben worden seien. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele hätte mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens "Probleme". Bei Straftaten, wo es um Millionen Mark gehe, sei dies eine "Sonderbehandlung für Kohl". Auch er verlangte eine abermalige Anhörung Kohls vor dem Ausschuss: "Er muss her und aussagen, wahrheitsgetreu und vollständig."

Der Unions-Obmann im Ausschuss, Andreas Schmidt, sagte, er würde es begrüßen, wenn die Justiz das Verfahren einstelle. Dies habe er immer prophezeit. Das weitere Verhalten von Kohl im Ausschuss wollte Schmidt nicht vorhersagen. "Ich weiß nicht, was er tut." Es wäre aber "töricht", wenn der Ausschuss gegen Kohl Ordnungsgeld oder Beugehaft anordnen würde, um ihn zu einer Aussage zu zwingen. Dies würde auch rechtlich keinen Bestand haben.

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